Studium und Behinderung
Die Dienststelle für Gleichstellung, Diversität und Inklusion informiert über Massnahmen zum Nachteilsausgleich im Zusammenhang mit dem Universitätsstudium und begleitet Studierende mit Behinderungen während ihres Studiums.
Die Tätigkeiten dieser Dienststelle konkretisieren sich vor allem in Form von Koordination bei der Anpassung der Studienbedingungen (z. B. zusätzliche Zeit, die bei Prüfungen gewährt wird) oder der Räumlichkeiten (z. B. Schaffung eines sensorisch ruhigen Raums).
Verfahren zur Einreichung eines Gesuchs um Nachteilsausgleich