Häufige Fragen und Antworten
Einreichen der Dissertation
Gewöhnliche Dissertation (Monografie)
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Welche Vermerke müssen auf der Titelseite stehen?
- Titel der Dissertation
- Name, Vorname
- Heimatort (Ausländerinnen und Ausländer: Staatsangehörigkeit)
- Jahr
- Folgender Vermerk: „Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg (Schweiz)“
Bemerkung: Der Namen der GutachterInnen ist nicht erforderlich.
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Gibt es eine Vorlage für die Titelseite?
Nein.
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Darf ich mein ganzes Titelblatt in englischer Sprache verfassen (oder in einer anderen Sprache, die im Reglement erlaubt ist, wie Italienisch, Rätoromanisch, Spanisch, Russisch, Polnisch)?
Nein.
Wenn Ihre These in einer anderen Sprache als Deutsch oder Französisch - wie zum Beispiel Englisch - verfasst ist, müssen die Vermerke (mit Ausnahme des Titels) trotzdem in einer der zwei Amtssprachen der Universität geschrieben sein (DE, FR).
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In meinem Departement ist die Arbeitssprache Englisch. Darf ich meine erste Seite ausschliesslich auf Englisch verfassen?
Nein.
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Darf ich die Grösse der Schrift, die Schriftart und den Zeilenabstand frei wählen?
Ja.
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In welcher Form darf ich meiner gedruckten Dissertation elektronische Dateien beifügen?
Zu jedem Exemplar kann ein USB-Stick hinzugefügt werden.
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Muss ich selber ein Exemplar meiner Dissertation meinem Betreuer/meiner Betreuerin überreichen?
Nein. Das Dekanat schickt ein Exemplar (gedruckt + PDF) Ihrer Dissertation an Ihre/n BetreuerIn und die GutachterInnen.
Bemerkung: den GutachterInnen im Ausland, Zustellung der Dissertation ausschliesslich auf Anfrage in nicht prioritären Post.
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Ich habe meine Dissertation online auf MyUnifr eingereicht. Muss ich noch weitere Dokumente, die das System bei der elektronischen Einreichung nicht angefordert hat, separat einreichen?
Nein, Sie reichen ausschliesslich die 5 ausgedruckten Exemplare am Dekanat ein.
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Ich habe meine Dissertation eingereicht. Muss ich trotzdem noch die Gebühr vom Semester, während dem ich meine Thesenverteidigung habe, bezahlen?
Ja. Das Reglement über die Zulassung, Art. 28, Abs. 1, sieht vor, dass «Doktorierende haben die Pflicht zur Immatrikulation während ihres ganzen Studiums, das heisst bis ans Ende des Semesters, in dem sie ihre Dissertation verteidigen.».
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Darf meine Dissertation mit einer Spiralbindung versehen werden?
Nein, ausschliesslich mit einer flachen Bindung in Buchform.
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Darf mein Titelblatt ein Bild beinhalten?
Ja, insofern es noch ausreichend Platz für die obligatorischen Vermerke gibt.
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Darf ich beidseitig ausdrucken?
Ja.
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Darf ich meine Dissertation in mehreren Bänden ausdrucken?
Ja, insofern die Buchrücken oder die Titelblätter numeriert sind.
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Meine Jury besteht aus mehr als drei Expertinnen/Experten (gemäss Reglement: drei Expertinnen/ Experten), muss ich zusätzliche Exemplare meiner Dissertation ausdrucken und einreichen?
Ja, ein zusätzliches Exemplar pro zusätzlichen Experten/pro zusätzliche Expertin.
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Ich verfüge über keine Kreditkarte, was soll ich tun?
Sie können mit Ihrer Campus card, Ihrer Postcard oder mit der Kreditkarte einer Vertrauensperson bezahlen.
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Was muss jedes der 5 gedruckten Exemplare beinhalten?
- Dissertation (in einem oder mehreren Bänden);
- Falls vorhanden, Anhang (Anhänge)*;
- Falls vorhanden, elektronische Dateien.
*Werden nicht als Anhänge betrachtet: Lebenslauf, ehrenwörtliche Erklärung und Zusammenfassung (Abstract).
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Muss ich den 5 gedruckten Exemplaren einen Lebenslauf und/oder eine Zusammenfassung (Abstract) und/oder eine ehrenwörtliche Erklärung hinzufügen?
Nein, die Dokumente werden in elektronischer Form auf MyUnifr abgelegt.
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Im Reglement von 2014 steht, dass ich jedem der 5 ausgedruckten Exemplare eine ehrenwörtliche Erklärung hinzufügen muss. Bei der Einreichung auf MyUnifr steht, dass dies nicht erforderlich ist. Was soll ich tun?
Mit dem elektronischen Einreichungsverfahren ist es nicht mehr notwendig, jedem der 5 ausgedruckten Exemplare eine ehrenwörtliche Erklärung beizufügen. Das Dokument muss nur einmal hochgeladen werden.
Kumulative Dissertation: Besonderheiten
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Welche zusätzlichen Vorschriften muss ich einhalten, wenn ich eine kumulative Dissertation mache?
Die Vorschriften von Ihrem Departement, falls diese existieren.
Das Dekanat verfügt nicht zentral über diese Information; erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin oder eventuell beim Departement.
Co-Tutelle: Besonderheiten
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Muss ich auf der Titelseite vermerken, dass es sich um eine Co-Tutelle handelt?
Ja, angeben, dass es sich um eine Co-Tutelle handelt, mit Namen und Ort der zwei Universitäten.
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Im Rahmen meiner Co-Tutelle wird meine Thesenverteidigung im Ausland stattfinden. Muss ich trotzdem die Examensgebühren bezahlen?
Nein, die Gebühr muss nur bezahlt werden, wenn die Verteidigung an der Universität Freiburg stattfindet.
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Ich mache eine Co-Tutelle und wohne im Land, wo sich die Universität der co-tutelle befindet. Der/Die Ko-BetreuerIn und (ein·e) Berichterstatter_in(nen) wohnen im selben Land wie ich. Muss ich Ihnen trotzdem sämtliche 5 gedruckten Exemplare meiner Dissertation schicken?
Nein. Bitte wenden Sie sich an das Dekanat.
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Im Rahmen meiner Co-Tutelle wird meine Thesenverteidigung im Ausland stattfinden. Muss ich trotzdem meine Dissertation an der Universität Freiburg einreichen?
Ja. Es müssen die Verfahren von beiden Universitäten eingehalten werden.
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Im Rahmen meiner Co-Tutelle wird meine Thesenverteidigung im Ausland stattfinden. Bei der elektronischen Einreichung auf MyUnifr verlangt jedoch das System, dass ich die Examensgebühren bezahle, was soll ich tun?
Kontaktieren Sie bitte das Dekanat.