Häufige Fragen und Antworten
Publikation der Dissertation (definitive Version nach Thesenverteidigung) FOLIA (elektronische Plattform)
-
Darf ich die Gutachten zu meiner These erhalten?
Ja, das Dekanat schickt Ihnen die Gutachten nach der Thesenverteidigung.
-
Ist der Dekan/die Dekanin im zweiten Vermerk der/die heutige?
Nein, es handelt sich um den Dekan/die Dekanin zum Zeitpunkt der Thesenverteidigung.
-
Welches Format haben die Papierkopien?
Das Format ist A5, flach gebunden (keine Spiralbindung). Andere Formate und Bindungsarten werden abgelehnt.
-
Darf ich beidseitig ausdrucken?
Ja.
-
Muss die Publikation einen Lebenslauf und eine ehrenwörtliche Erklärung beinhalten?
Nein.
-
Darf ich mein ganzes Titelblatt in englischer Sprache verfassen (oder in einer anderen Sprache, die im Reglement erlaubt ist, wie Italienisch, Rätoromanisch, Spanisch, Russisch, Polnisch)?
Nein.
Wenn Ihre These in einer anderen Sprache als Deutsch oder Französisch - wie zum Beispiel Englisch - verfasst ist, müssen die Vermerke (mit Ausnahme des Titels) trotzdem in einer der zwei Amtssprachen der Universität geschrieben sein (DE, FR).
Der Titel Ihrer Dissertation muss hingegen nicht übersetzt werden.
-
In meinem Departement ist die Arbeitssprache Englisch. Darf ich meine erste Seite ausschliesslich auf Englisch verfassen?
Nein, weder für die FOLIA Onlinepublikation noch für die 6 Exemplare der gesetzlichen Hinterlegung.
-
Darf ich meine Dissertation ausschliesslich auf FOLIA veröffentlichen?
Nein. Aufgrund von gesetzlicher Hinterlegung müssen ebenfalls 6 A5-Exemplare der Publikation bei der KUB abgegeben werden.
-
Dürfen die Titelseite der Onlinepublikation FOLIA und die Titelseite der Exemplare der gesetzlichen Hinterlegung verschieden sein?
Nein, es gibt nur eine Titelseite, die für beide Publikationen identisch sein muss.
-
Ich habe eine Publikationsfinanzierung vom SNF (oder anderen) erhalten mit der Auflage, im Open Access zu publizieren. Muss ich trotzdem online publizieren (elektronische Plattform FOLIA)?
Sie müssen sich bei Ihrem Verlag erkundigen.
-
Ist das Datum im zweiten Vermerk das heutige?
Nein, es handelt sich um das Datum der Thesenverteidigung.
-
Was kann ich tun, wenn ich die Exemplare nicht persönlich bei der KUB einreichen kann?
Sie können sie per Post schicken.
-
Darf ich die Grösse der Schrift, die Schriftart und den Zeilenabstand frei wählen?
Ja.
-
Welche Vermerke müssen auf der Titelseite stehen?
- Titel der Dissertation
- Name, Vorname
- Heimatort (Ausländerinnen und Ausländer: Staatsangehörigkeit)
- Jahr
- Folgende Vermerke:
- „Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg“
- „Genehmigt von der Philosophischen Fakultät auf Antrag der Professorinnen oder Professoren NN (1. Gutachterin oder Gutachter), XX (2. Gutachterin oder Gutachter) und YY (3. Gutachterin oder Gutachter). [eventuell ZZ (4. Gutachterin oder Gutachter) usw.]
Freiburg, den (Datum der Thesenverteidigung)
Prof. Dr. NN, Dekanin oder Dekan [als die Thesenverteidigung stattgefunden hat]
-
Darf mein Titelblatt ein Bild beinhalten?
Ja, insofern es noch ausreichend Platz für die obligatorischen Vermerke gibt.
-
Darf ich meine Dissertation in mehreren Bänden ausdrucken?
Ja, insofern die Buchrücken oder die Titelblätter nummeriert sind.
-
Darf ich eine andere Online-Publishing Seite mit der FOLIA Veröffentlichung verlinken?
Ja.
-
Muss ich zusätzlich zu den 6 A5-Exemplaren für die KUB ein A5-Exemplar an das Dekanat schicken?
Nein.
-
Dürfen der Inhalt der Onlinepublikation FOLIA und der Inhalt der Exemplare der gesetzlichen Hinterlegung verschieden sein?
Nein, der Inhalt der beiden Publikationen muss identisch sein.
Co-Tutelle
-
Muss ich auf der Titelseite vermerken, dass es sich um eine Co-Tutelle handelt?
Ja, geben sie den Namen und den Ort der zwei Universitäten an.
Kumulative Dissertation
-
Muss ich auf der Titelseite vermerken, dass es sich um eine kumulative Dissertation handelt?
Ja, die Information muss auf der Titelseite stehen. Die Publikation muss ebenfalls die bibliographischen Informationen bezüglich bereits publizierter und/oder zu veröffentlichenden Artikel beinhalten.
-
Ich habe eine kumulative Dissertation geschrieben, deren Artikel schon veröffentlicht wurden. Muss ich trotzdem die A5-Exemplare an der KUB abgeben?
Ja, 6 vollständige Exemplare Ihrer kumulativen Dissertation müssen an der KUB abgegeben werden.