Häufige Fragen und Antworten
Publikation der Dissertation (definitive Version nach Thesenverteidigung) bei einem Verlag
-
Darf ich die Gutachten zu meiner These erhalten?
Ja, das Dekanat schickt Ihnen die Gutachten nach der Thesenverteidigung.
-
Ist der Dekan/die Dekanin im zweiten Vermerk der/die heutige?
Nein, es handelt sich um den Dekan/die Dekanin zum Zeitpunkt der Thesenverteidigung.
-
Der Verlag will den Titel ändern und den Text anpassen und/oder verkürzen, was soll ich tun?
Dies ist kein Problem.
Beim Impressum oder an einem Ort, den Sie für geeignet halten, vermerken, dass es sich um die Publikation der Dissertation mit Originaltitel „...“ handelt. Falls es nicht in allen Exemplaren gedruckt werden kann, darf die Information auf Klebeetiketten gedruckt und in die 6 für die KUB bestimmte Exemplare eingeklebt werden.
-
Muss ich zusätzlich zu den 6 Exemplaren für die KUB ein Exemplar an das Dekanat schicken?
Nein.
-
Darf ich online publizieren, auch wenn ich bei einem Verlag publiziere?
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Verlag.
-
Ist das Datum im zweiten Vermerk das heutige?
Nein, es handelt sich um das Datum der Thesenverteidigung.
-
Was kann ich tun, wenn ich die Exemplare nicht persönlich bei der KUB einreichen kann?
Sie können sie per Post schicken.
-
Der Verlag will die obligatorischen Vermerke nicht drucken, was soll ich tun?
Drucken Sie die zwei Vermerke auf Klebeetiketten und kleben Sie sie beim Impressum oder an einem Ort, den Sie für geeignet halten am Anfang der 6 Exemplare, die für die KUB bestimmt sind.
-
Darf die Fakultät die Drucklegung meiner Dissertation vornehmen, ohne dass ich es weiss?
Das Reglement sieht vor, dass falls Sie nicht selber im Zeitrahmen von zwei Jahren publiziert haben, Ihre These online publiziert werden kann. Um diese Massnahme zu vermeiden ist es wichtig, dem Dekanat eine E-Mail-Adresse zu vermitteln (anders als ...@unifr.ch) und es über den Fortschritt Ihres Publikationsprojekts auf dem Laufenden zu halten.
-
Welche Vermerke müssen am Anfang des Buches (zum Beispiel beim Impressum) stehen?
- „Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg“
- „Genehmigt von der Philosophischen Fakultät auf Antrag der Professorinnen oder Professoren NN (1. Gutachterin oder Gutachter), XX (2. Gutachterin oder Gutachter) und YY (3. Gutachterin oder Gutachter). [eventuell ZZ (4. Gutachterin oder Gutachter) usw.]. Freiburg, den (Datum der Thesenverteidigung). Prof. Dr. NN, Dekan oder Dekanin [als die Thesenverteidigung stattgefunden hat].“
Co-Tutelle
-
Muss ich vermerken, dass es sich um eine Co-Tutelle handelt?
Ja, geben sie den Namen und den Ort der zwei Universitäten im Impressum oder an einem Ort, den Sie für geeignet halten, an. Falls nötig kann dieser Vermerk auf Klebeetiketten gedruckt und in die 6 für die KUB bestimmten Exemplare eingeklebt werden.
Kumulative Dissertation
-
Ich habe eine kumulative Dissertation geschrieben, deren Artikel schon veröffentlicht wurden. Muss ich trotzdem die Exemplare an der KUB abgeben?
Ja, 6 vollständige Exemplare Ihrer kumulativen Dissertation müssen an der KUB abgegeben werden.