Zulassungsgesuch
Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Diplom der Universität Freiburg
Die Zulassung zum Doktoratsstudium setzt ein Masterdiplom oder einen gleichwertigen Studienabschluss, der von der Universität Freiburg anerkannt wird, voraus. Die Modalitäten für das Zulassungsgesuchs können dann variieren, je nachdem, ob dieser Abschluss von der Universität Freiburg oder von einer anderen Institution, in der Schweiz oder im Ausland, ausgestellt wurde.
Für das Zulassungsgesuch bestehen keine Fristen, es kann jederzeit eingereicht werden.
Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Diplom der Universität Freiburg
Die Doktoratsvereinbarung ist spätestens drei Monate nach Zulassungstermin beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen.