Habilitation

Die Habilitation ist der Akt, mit dem die Professorenschaft einer Fakultät einer Person die für eine Universitätsprofessorin oder einen Universitätsprofessor erforderlichen wissenschaftlichen und didaktischen Fähigkeiten bescheinigt. Die Inhaber_innen einer Habilitation erhalten die "venia legendi" (grundsätzliche Lehrerlaubnis); sie tragen von da an den Titel einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten.

An der Universität Freiburg begründet die "venia legendi" keinen Anspruch auf Erteilung eines Lehrauftrags, führt aber auch nicht zu einer Lehrverpflichtung und der Titel einer Privatdozentin oder eines Privatdozenten darf auf Lebenszeit geführt werden.

Formalitäten

Habilitationskandidatinnen und -kandidaten müssen einen Doktortitel besitzen und eine starke Verbindung zur Philosophischen Fakultät haben.

Die Voraussetzungen für die Einleitung des Verfahrens und die einzelnen Schritte sind im Reglement über die Habilitation beschrieben.