Anerkennung von erbrachten Studienleistungen
Dieses Verfahren ermöglicht es, ECTS-Punkte, die an einer anderen Universität erhalten wurden, im aktuellen Studienprogramm anerkennen zu lassen, sofern diese nicht bereits zu einem Diplom geführt haben.
Schritte
- Ein schriftliches Anerkennungsgesuch (in Briefform) beim Dekanat der Philosophischen Fakultät stellen, dem die originalen Leistungsnachweise mit den ECTS-Kreditpunkten (mit Stempel und/oder handschriftlicher Unterschrift und/oder QR Code) der Universität beigefügt sind.
- Der Antrag kann in unseren Briefkasten (neben dem Rektorat, MIS01, 2. Stock) gelegt oder per Post an die folgende Adresse geschickt werden:
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Universität Freiburg
Avenue de l’Europe 20
CH - 1700 Freiburg
Fristen
Die Fristen für die rechtzeitige Behandlung von Anerkennungsgesuche für ECTS-Kreditpunkten sind wie folgend:
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Frist für das Herbstsemester: 30. August
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Frist für das Frühlingssemester: 28. oder 29. Februar
Weitere
Informationen
Richtlinien vom 7. November 2019 über die Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen
Spezifisches Verfahren
Anerkennungsverfahren für die vom Departement für Sonderpädagogik angebotenen Studiengänge