Prüfungsgebühren und administrative Abgaben
Die Fakultäten sind für die Festsetzung und Erhebung von Prüfungsgebühren zuständig.
Richtlinien der Philosophischen Fakultät
Für jedes voll oder teilweise an der Philosophischen Fakultät studierte Studienprogramm erhebt das Dekanat am Ende des Studiums eine Prüfungsgebühr. Die Prüfungsgebühren hängen vom bzw. von den Studienprogramm(en) ab und sind Pauschalbeträge.
Prüfungsgebühren und administrative Abgaben werden nicht rückerstattet und sind auf einmal zu bezahlen.
Richtlinien der Philosophischen Fakultät über Prüfungsgebühren und administrative Abgaben