Validierung der Studienprogramme und Promotionsfeier
Fristen
Die folgenden Fristen betreffen die Teilnahme an den Promotionsfeiern und sind daher insbesondere für Studierende, die vor Abschluss ihres Studiums stehen, wichtig.
Fristen Herbstsession 2024
20.09.24 | Validierung Studienprogramme für die Promotionsfeiern im Herbst 2024 |
30.11.24 | Promotionsfeiern (Bachelor, Master, LDM & Doktorat) |
Fristen Wintersession 2025
21.02.25 | Validierung Studienprogramme für die Promotionsfeiern im Frühling 2025 |
05.04.25 | Promotionsfeiern (Bachelor, Master, LDM & Doktorat) |
Fristen Sommersession 2025
06.06.25 | Validierung Studienprogramme Master für die Promotionsfeier im Sommer 2025 |
04.07.25 | Validierung Studienprogramme Bachelor für die Promotionsfeier im Sommer 2025 |
06.09.25 | Promotionsfeiern (Bachelor, Master, LDM & Doktorat) |
Fristen Herbstsession 2025
19.09.25 | Validierung Studienprogramme für die Promotionsfeiern im Herbst 2025 |
29.11.25 | Promotionsfeiern (Bachelor, Master, LDM & Doktorat) |
Bedingungen
Um an der jeweiligen Promotionsfeier teilnehmen zu können, müssen alle folgenden Bedingungen bis zur genannten Frist erfüllt sein:
Bachelor
- Alle Studienprogramme, das heisst der Bereich I zu 120 ECTS-Kreditpunkten und Bereich II zu 60 ECTS-Kreditpunkten für Studiengänge mit zwei Bereichen bzw. der Gesamtbereich zu 180 ECTS-Kreditpunkten für Studiengänge mit einem Bereich, wurden vom Sekretariat des zuständigen Studienbereichs oder Departements validiert.
Master
- Alle Studienprogramme, das heisst das Vertiefungsprogramm und gegebenenfalls das Spezialisierungs- oder Nebenprogramm, wurden vom Sekretariat des zuständigen Studienbereichs oder Departements validiert.
- Die Masterarbeit wurde verteidigt.
- Alle Dokumente (Bericht über die Masterarbeit, Protokoll der Verteidigung) wurden vom Studienbereich oder Departement an das Dekanat geschickt. Letzteres hat darauf den Studiengang validiert.
Bemerkung
Unabhängig von diesen Fristen veröffentlicht das Dekanat, wenn das Studienprogramm validiert wurde, die Abschlussbescheinigung auf dem Portal MyUnifr.