Zulassung
Zulassungsbedingungen
Die Zulassungsbedingungen zum Bachelorstudium mit einem schweizerischen oder ausländischen Abschluss der Sekundarstufe II sind auf der Website der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg spezifiziert.
Test der körperlichen und motorischen Fähigkeiten (TKMF)
Die Studienanwärterinnen- und anwärter, die ein Studienprogramm auf Bachelor-Niveau in Sport- und Bewegungswissenschaften (SBW) wählen, sind verpflichtet, einen Test der körperlichen und motorischen Fähigkeiten (TKMF) zu absolvieren.
Das Bestehen dieses Tests ist eine Voraussetzung für die Zulassung zu einem dieser Studienprogramme (d.h. Hauptfach, Zusatzfächer, BSc_SI und BA_SI).
Gemäss der kantonalen Verordnung wird die Aufnahmekapazität auf Bachelor-Niveau für das akademische Jahr auf 50 neue Studienplätze für alle SBW-Studienprogramme festgelegt. Übersteigt die Anzahl Studienanwärterinnen- und anwärter, die den TKMF bestanden haben, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, so werden diese in der Reihenfolge der beim TKMF erzielten Resultate vergeben.
Ablauf
Der Test wird einmal im Jahr Anfang Juli durchgeführt. Er findet an zwei Tagen statt und umfasst die folgenden Disziplinen: leichtathletische Aktivitäten, Dauerlauf, gymnastische Aktivitäten, körperliche Ausdrucksformen, Mannschaftsspiele und Wassersport. Die Beschreibung der Prüfungsdisziplinen und der Bewertungskriterien sind in den Richtlinien beschrieben.
Gesundheitszustand
Die Bewerbenden müssen ihren Gesundheitszustand nachweisen und ein ärztliches Attest vorlegen, sobald sie den Aufnahmetest bestanden haben, spätestens jedoch vor Beginn des Studiums.
Daten und Fristen
Eintrittstest
30. Juni und 01. Juli 2025
Einschreibefrist für den Eintrittstest
10. Juni 2025
Einschreibefrist Universität
30. April 2025 (Nur für die neuen Kandidaten an der Universität)
Anmeldegebühr
Die Gebühr beträgt CHF 120.00
Ihre Anmeldung ist erst gültig, wenn die Gebühr bezahlt wurde. Die Zahlung erfolgt über das Online-Anmeldeformular (aktiv ab 01.02.25).
Weitere Informationen
Körperliche Ausdrucksformen - Musik nach Wahl (online ab 1. Februar 2025)
Demonstrationsvideos