Massnahmen im Todesfall (Kanton Freiburg)
Feststellung des Todes (18.01.2021)
Ärztinnen und Ärzte melden innerhalb von 24 Stunden an die zuständige kantonale Stelle und das BAG:
Klinische Befunde von verstorbenen Personen mit:
- Bestätigter COVID-19 Diagnose mittels molekularbiologischer Analyse (z.B. PCR) oder SarsCoV-2-Antigen-Schnelltest oder
- Erfüllten klinischen Kriterien und CT-Scan vereinbar mit COVID-19 oder
- Erfüllten klinischen und epidemiologischen Kriterien
Die verstorbene Person muss als kontagiös angesehen werden, daher ist ein Schutz vor Tröpfcheninfektion (tragen von Maske, Kittel und Handschuhe) erforderlich (enger Kontakt <2 m während >15 Min. oder indirekter Kontakt, insbesondere während eines Ausbruchs in einem Pflegeheim).