Massnahmen im Todesfall (Kanton Freiburg)

Feststellung des Todes (18.01.2021)

Ärztinnen und Ärzte melden innerhalb von 24 Stunden an die zuständige kantonale Stelle und das BAG: 

Klinische Befunde von verstorbenen Personen mit:

  • Bestätigter COVID-19 Diagnose mittels molekularbiologischer Analyse (z.B. PCR) oder SarsCoV-2-Antigen-Schnelltest oder
  • Erfüllten klinischen Kriterien und CT-Scan vereinbar mit COVID-19 oder
  • Erfüllten klinischen und epidemiologischen Kriterien


Die verstorbene Person muss als kontagiös angesehen werden, daher ist ein Schutz vor Tröpfcheninfektion (tragen von Maske, Kittel und Handschuhe) erforderlich (enger Kontakt <2 m während >15 Min. oder indirekter Kontakt, insbesondere während eines Ausbruchs in einem Pflegeheim).

 

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