10.02.2006
Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Masterabschluss
Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK)hat ihre Bologna-Richtlinien durch eine Übergangsbestimmung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Masterabschluss ergänzt.
Aktualisierte Informationen diesbezüglich finden Sie auf der Seite «Studienorganisation».
An der Universität Freiburg müssen Gesuche für Gleichwertigkeitsbescheinigungen an das Dekanat der betroffenen Fakultät gerichtet werden (http://www.unifr.ch/theo/; http://www.unifr.ch/droit; http://www.unifr.ch/lettres; http://www.unifr.ch/ses; http://www.unifr.ch/science). Das Dekanat wird Ihnen ein Formular zustellen, welches Sie vollständig ausgefüllt zurücksenden müssen. Dem Formular ist ein Einzahlungsschein zur Aufwandsentschädigung in Höhe von CHF 25.- beigelegt.
Nach Prüfung Ihrer Anfrage durch das Dekanat sowie erhaltener Bezahlung der Aufwandsentschädigung wird Ihnen die Akademische Direktion per Post die Gleichwertigkeitsbescheinigung in den darauffolgenden Tagen zustellen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder eines Diploms (der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät) gemäss Beschluss der SUK den Mastertitel auch ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung führen dürfen.
Infos: