10.11.2004

Ein Institut im Wandel


Freiburg, den 10. November 2004. Das 1979 gegründete Institut für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht feiert am 11. November sein 25-jähriges Bestehen. Das Institut reagiert mit dem neuen Namen „Institut für Religionsrecht" auf die Veränderungen der religiösen Landschaft in der Schweiz.

Das vor 25 Jahren gegründete Institut für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht ist das älteste Institut an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg. Sein ursprünglicher Zweck hat sich bis heute nicht verändert: Das Institut fördert die Forschung auf dem Gebiet des Kirchenrechts und des Religionsrechts. Es dokumentiert und analysiert das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften aus juristischer Perspektive. Auch die Ausbildung im Kirchen- und Religionsrechts, die in der Juristischen Fakultät zum Master mit Zusatz „Religionsrecht" führt, gehört zu den Aufgaben des Instituts. Das Institut, das seit 1998 unter der Leitung von Prof. Dr. iur. René Pahud de Mortanges steht, führt jährlich eine Institutstagung durch, in deren Rahmen jeweils ein aktuelles Thema an der Schnittstelle zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zur Diskussion steht; etwa die Rechtsfragen bezüglich der religiöse Minderheiten (1997) oder der Islam in der Schweiz (2001). In kirchen- und staatskirchenrechtlichen Belangen ist das Institut Anlaufstelle für Anfragen von kirchlichen und staatlichen Stellen sowie von Privatpersonen. Es erstellt Gutachten und gibt Publikationen heraus. Namensänderung Die religiöse Landschaft in der Schweiz hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert, wie Institutsleiter René Pahud de Mortanges betont: „Die staatliche Rechtsordnung ist mit zunehmender religiöser Heterogenität, mit neuen Forderungen und Ansprüchen konfrontiert. Das Staatskirchenrecht ist derzeit in einer Phase des Übergangs." Das führt zu neuen religionsrechtlichen Fragestellungen. Das Institut reagiert auf diese Veränderungen mit einem neuen Namen. Ab dem 11. November 2004 trägt es den Namen „Institut für Religionsrecht". Mit der Umbenennung wird die thematische Öffnung der Institutsaktivitäten sichtbar gemacht. Programm der Jubiläumsfeier vom 11. November (Senatssaal; Raum 1226) 16.00 Uhr: Empfang 16.30 Uhr: Begrüssung und Grussworte 17.00 Uhr: „Gegenwart und Zukunft des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche(n)": Vortrag von Weihbischof Prof. Dr. theol. Peter Henrici SJ „Vom Staatskirchenrecht zum Religionsrecht": Vortrag von Prof. Dr. iur. René Pahud de Mortanges, Institutsdirektor Quelle: Dienst für Presse und Kommunikation, Ruedi Helfer, Tel. 026 300 70 34 Informationen : René Pahud de Mortanges, Tel. 026 300 80 21, e-mail : rene.pahuddemortanges@unifr.ch