Hintergrund20.11.2024
Das Fusionsprojekt Kirchgemeinde Bern
Schon 2017 war das Projekt angelaufen, die zwölf evangelisch-reformierten Kirchgemeinden, die es in Bern gibt, zu einer einzigen Kirchgemeinde zu fusionieren. Im Frühjahr 2024 sind nun das neue Organisationsreglement sowie der Fusionsvertrag fertiggestellt worden. Diese werden nun den einzelnen Kirchgemeinden zur Abstimmung vorgelegt.
Worum geht es?
In der Stadt Bern gibt es zwölf verschiedene evangelisch-reformierte Kirchgemeinden. Diese Gemeinden nehmen selbständig ihre kirchlichen Aufgaben wahr. Neben diesen zwölf Gemeinden gibt es aber auch noch die Gesamtkirchgemeinde, die für diese zwölf Kirchgemeinden die Steuern erhebt und die Eigentümerin des kirchlichen Vermögens ist (also der Kirchen, Pfarrhäuser, Kirchgemeindegebäude etc). Die zwölf Gemeinden erhalten ihre finanziellen Mittel und Liegenschaften von der Gesamtkirchgemeinde.
Warum eine Fusion?
Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, die gewissen gesetzlichen Anforderungen (bezüglich bsp. Datenschutz oder Finanzhaushalt) genügen müssen. Mit den sinkenden Mitgliederzahlen wird es immer schwieriger, diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, weil das Personal fehlt.
Weiter sind die einzelnen Kirchgemeinden zwar inhaltlich für die kirchlichen Aufgaben verantwortlich, die finanzielle Verantwortung liegt jedoch bei der Gesamtkirchgemeinde. Die Kirchgemeinden sind also für die Finanzierung ihrer Projekte auf die Gesamtkirchgemeinde angewiesen. Diese Kompetenzverteilung ist umständlich und führt zu viel Verwaltungsaufwand.
Schliesslich ist das heutige Leben nicht mehr auf das Quartier beschränkt. Die einzelnen Kirchengemeinden, die auf Quartiersebene organisiert sind, stillen also die stadtweiten kirchlichen Bedürfnisse der Mitglieder nicht. Momentan gibt es keine Institution, die für gesamtstädtische Projekte zuständig wäre.
Was ändert sich mit der Fusion?
Die mit der Fusion entstehende Kirchgemeinde Bern soll die Administration (also Personalmanagement, Datenschutzaufsicht, Finanzhaushalt, etc.) zentralisieren. Ausserdem soll es keine Grenzen mehr für stadtweite Aktivitäten geben.
Subsidiär zur Kirchgemeinde Bern sollen sog. Kirchenkreise für das Kirchenleben auf Quartiersebene zuständig sein. Sie sind Organisationseinheiten der neuen Kirchgemeinde, die diejenigen Aufgaben wahrnehmen sollen, bei denen es keinen Sinn macht, sie auf Gemeindeebene zu regeln.
Mit der Fusion und der damit verbundenen Zentralisierung geht aber auch ein Verlust der Gemeindeautonomie einher. Die Gefahr dabei ist, dass die Kirche trotz den Kirchenkreisen die Bedürfnisse der Bevölkerung weniger wahrnehmen kann. Zudem kritisierte der kleine Kirchenrat der Gesamtkirchgemeinde, dass sich die evangelisch-reformierte Kirche eine Spaltung nicht leisten könnte, die entstehen würde, falls sich einzelne Gemeinden dazu entschlössen, sich der Fusion nicht anzuschliessen.
Die Mitglieder der einzelnen Kirchgemeinden haben nun bis im Mai 2025 Zeit, über die Fusion abzustimmen. Stimmen mehr als drei Gemeinden dagegen, so kommt sie nicht zustande.