News20.01.2025
Bundesgericht: Katholische Mädchenschule verletzt die Religionsfreiheit
Das Bundesgericht entschied letzten Freitag, dass der Betrieb der katholischen Mädchenschule St. Katharina die Religionsfreiheit verletze.
Die Sekundarschule St. Katharina in Wil ist eine katholische, reine Mädchenschule. Die christliche Prägung zeigt sich unter anderem im Angebot von Gottesdiensten oder Pilgerfahrten, die die Schülerinnen freiwillig besuchen können. Zwar gehört die Schule einer privaten Stiftung, doch sie wird durch die Stadt Wil subventioniert und erfüllt durch den Schulbetrieb eine öffentliche Aufgabe. Eigentlich hatte die Stadt einen neuen Vertrag mit der Schule aushandeln wollen, mit dem künftig auch Knaben und Realschüler:innen ans St. Katharina zugelassen worden wären. Der Vertrag ist jedoch im Stadtparlament gescheitert.
Nun haben zwei Privatpersonen und die Jungen Grünen Wil-Fürstenland Beschwerde erhoben. Sie beklagen zwei Dinge: Eine staatlich subventionierte Schule dürfe erstens nicht konfessionell geprägt sein und zweitens nicht nur Mädchen zulassen – die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot seien verletzt. Das Bundesgericht hat ihnen nun recht gegeben. Das Richter:innengremium entschied knapp mit drei zu zwei Stimmen.