News10.03.2025

Luzerner Kantonsrat lehnt die Abschaffung der Kirchensteuern ab


Im Februar lehnte der Luzerner Regierungsrat einen Vorstoss der FDP Luzern ab, der die Abschaffung der obligatorischen Kirchensteuer für luzerner Unternehmen fordert. Ginge es nach der FDP, würde die Kirchensteuer für juristische Personen freiwillig werden – wie sie es für natürliche Personen ist.

Die FDP-Kantonsrätin Heidi Scherer begründet die Forderung mit dem Gleichbehandlungsgebot. Momentan würde für Unternehmen zwingende Kirchensteuer diese gegenüber natürlichen Personen diskriminieren. Ausserdem würde die Kirche die Einnahmen der Kirchensteuer für politische Aktivitäten verwenden, die oft nicht im Interesse der Unternehmen sind.

Und schliesslich entspricht der Zwang, Kirchensteuern zu zahlen, nicht mehr der heutigen Schweizer Gesellschaft, in der über ein Drittel konfessionslos und nur knapp über der Hälfte der Bevölkerung Mitglied einer Landeskirche ist.   

Der Regierungsrat entgegnet, das Gleichbehandlungsgebot sei nicht tangiert, da zu grosse Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen bestünden, als dass ihre Rechtslage verglichen werden könne. Diese Ansicht entspricht der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.

Weiter komme die Freiwilligkeit der Kirchensteuer einer Abschaffung gleich. Das sei nicht wünschenswert, da die Erträge aus der Kirchensteuer laut der Kantonsverfassung für soziale und kulturelle Tätigkeiten einzusetzen sind. Die Kirche kann also nicht willkürlich entscheiden, wofür das Steuergeld verwendet wird. Die Kirche leiste beispielsweise einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Unterstützung von Jugendlichen und der Integrationsförderung. Die Kosten für diese Tätigkeiten müssten im Falle der Abschaffung aus dem Topf der restlichen Steuereinnahmen gedeckt werden.

Das Postulat reiht sich in eine Reihe ähnlicher Forderungen ein, die bis anhin scheiterten: Schon 2014 und 2023 lehnte der Luzerner Kantonsrat die Abschaffung der Kirchensteuern ab. Nachdem nun der Regierungsrat das Postulat zur Ablehnung empfiehlt, entscheidet nun der Kantonsrat einmal mehr über das Geschäft.