28.10.2008

Darf Unrecht Recht sein?


Im Januar 2008 trat die Verschärfung der Asyl- und Ausländergesetze in Kraft. Die beiden Gesetze wurden vom Schweizer Stimmvolk am 24. September 2006 angenommen und seit dem 1. Januar 2007 teilweise umgesetzt. Dies trotz harscher Kritik durch nationale und internationale Experten, die Zweifel äusserten an der Konformität mit den durch die Bundesverfassung und durch internationales Recht garantierten Menschenrechten.

Die im Februar 2007 gegründete Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht sowie die Plattform Asylon haben die Konsequenzen dieser Gesetze auf die betroffenen Personen beobachtet und dokumentiert. Das Kolloquium stellt die Resultate der Beobachtung vor und führt eine Debatte mit Experten für Menschenrechte. Ziel ist es, über die juristischen und sozialen Konsequenzen dieser neuen Gesetze im Bereich des Zivilrechts, der Sozialhilfe, des Haftrechts, des Datenschutzes und des Strafrechts zu informieren und die psychischen und physischen Folgen der umgesetzen Massnahmen zu dokumentieren und evaluieren. Nicht zuletzt sollen Vorschläge zu einer Gesetzesreform und der geltenen Praxis diskutiert werden.

ACHTUNG: Die Tagung wurde nach Pérolles II verlegt: Hörsaal C120 (Vormittag), Hörsaal G140 (Nachmittag)

Ort und Zeit: Die Tagung wurde nach Pérolles II verlegt: Hörsaal C120 (Vormittag), Hörsaal G140 (Nachmittag)
Programm: www.unifr.ch/iiedh 
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Kontakt: Institut für Ethik und Menschenrechte IIEDH, Tel. 026 300 73 44, valentine.fasel@unifr.ch