12.11.2008
Zulassung ausländischer Studierender zum Medizinstudium
An seiner Sitzung vom 11. November 2008 hat der Staatsrat die Verordnung über die Zulassung ausländischer Kandidatinnen und Kandidaten zum Medizinstudium an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 2009/10 verabschiedet.
Damit wird die schon im laufenden Studienjahr angewendete Massnahme weitergeführt und die diesbezügliche Richtlinie der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) im kantonalen Recht verankert. Diese Richtlinie wird von allen Universitäten, die das Medizinstudium anbieten, seit 1976 angewendet. Im Oktober 2006 hat die SUK den betreffenden Universitätskantonen empfohlen, die Zulassungsbeschränkung für ausländische Kandidatinnen und Kandidaten zum Medizinstudium in ihrer kantonalen Gesetzgebung zu verankern. Die vorliegende Verordnung führt diese Beschränkung ein und gewährleistet gleichzeitig, dass die dauerhaft in der Schweiz niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern zu den gleichen Bedingungen zum Medizinstudium zugelassen werden wie die Anwärterinnen und Anwärter schweizerischer Nationalität.