12.01.2009
Datenschutz nach dem Inkrafttreten von «Schengen» und «Dublin»
Am 16. Januar 2009 findet an der Universität Freiburg der zweite Schweizerische Datenschutzrechtstag statt; organisiert vom Freiburger Institut für Europarecht und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür. Die dreisprachige Tagung (D, F, E) befasst sich mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen, welche das Inkrafttreten von «Schengen» und «Dublin» aufwirft und analysiert dabei insbesondere die praktische Anwendung von «Schengen» und «Dublin» in der Schweiz. Als Teilnehmer der Tagung konnte neben verschiedenen kantonalen Datenschutzbeauftragten auch der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx gewonnen werden. Zudem referiert der renommierte Freiburger Strafrechtler Franz Riklin am Vorabend der Tagung zum brisanten Thema «Datenschutz und innere Sicherheit».
In einem ersten Teil des Tagungsprogramms widmet sich Peter Hustinx den Herausforderungen, welche sich für den Datenschutz im Hinblick auf die polizeiliche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene mittels verschiedener Datenbanken ergeben. Dabei wird unter anderem auch das Schengener Informationssystem (SIS), das sich im Ausbau befindende europäische Fahndungsregister, zur Sprache kommen. Nach einer Diskussion über die Ausführungen von Hustinx referiert Adrian Lobsiger, Stabschef im Bundesamt für Polizei (fedpol), über ausgewählte Aspekte der Umsetzung von «Schengen» und «Dublin» auf Bundesebene. Schliesslich berichten Hanspeter Thür sowie der Tessiner Datenschutzbeauftragte Michele Albertini aus erster Hand von den bisher gemachten Erfahrungen der Aufsichtsbehörden mit «Schengen» und «Dublin».
Der zweite Teil der Tagung beginnt mit sechs verschiedenen Ateliers, in welchen der Datenschutz in diversen Bereichen, wie beispielsweise der Personalleitung, dem Sozialbereich oder «Eurodac», dem System für den Vergleich der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern, thematisiert wird. Abgeschlossen wird die Tagung mit einem Vortrag des Freiburger Rechtsprofessors Marc Bors, welcher das Bundesgesetz über den Datenschutz von 1992 und die neue, revidierte Gesetzgebung des Kantons Freiburg in Sachen Datenschutz analysiert und in Zusammenhang setzt. Ausgehend von diesen Überlegungen entwickelt Marc Bors interessante Perspektiven und erläutert dabei, welche neuen Instrumente dem Kanton Freiburg zur Gewährleistung des Datenschutzes zur Verfügung stehen werden.
Zeit und Ort
Vortrag Franz Riklin «Datenschutz und innere Sicherheit»:
Donnerstag, 15. Januar 2009, 17h15; Bernerhof (Leuchtersaal), Bundesgasse, Bern.
Zweiter Schweizerischer Datenschutzrechtstag:
Freitag, 16. Januar 2009, 09h30 bis 16h30; Universität Freiburg, Pérolles II, Raum A 120, Freiburg.
Informationen und Anmeldung (bis am 15. 01. 2009, 12h00)
Prof. Astrid Epiney, Direktorin des Instituts für Europarecht, Universität Freiburg.
Tel. 026 300 80 94, email: astrid.epiney@unifr.ch.
Anmeldung: euroinstitut@unir.ch ; 026 300 80 90 (Monika Raemy)