17.11.2009

CO2-Sequestrierung: Rechtsprobleme der neuen Waffe gegen den Klimawandel


Als CO2-Sequestrierung (CCS) bezeichnet man die Abtrennung des Treibhausgases CO2 aus den Emissionen fossiler Brennstoffe und dessen Einlagerung, insbesondere in unterirdischen Speicherstätten. Dieses Verfahren, für dessen Erforschung und Entwicklung die EU und Norwegen in den nächsten fünf Jahren mindestens 140 Millionen Euro vorsehen, wirft vielfältige juristische Fragen auf: vom Haftungsrecht über das Immissionsschutzrecht bis hin zum Berg- und Wasserrecht. Eine Tagung an der Universität Freiburg wird sich diesen und weiteren neuen Herausforderungen, vor denen das Umwelt(völker)recht steht, annehmen.



Am Freitag den 27. November 2009 lädt die Schweizerische Vereinigung für Internationales Recht (SVIR) und die Schweizerische Vereinigung für Europarecht (SVE) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Europarecht der Universität Freiburg und den BENEFRI-Tagungen im Europarecht zu ihrer Jahrestagung zum Thema «Klimaschutz» ein; dies auch im Hinblick auf die bevorstehende UN-Klimakonferenz, die im Dezember 2009 in Kopenhagen stattfinden wird. An der Tagung kommen nicht nur die Rechtsprobleme der CO2-Sequestrierung zur Sprache. Auch wie sich der Klimaschutz auf internationaler und europäischer Ebene derzeit gestaltet und welche völkerrechtlichen Verpflichtungen sich für die Schweiz daraus ergeben, sollen im Rahmen der SVIR/SVE-Jahrestagung von ausgewiesenen Umweltrecht-Experten aus juristischer Sicht beleuchtet werden.

Zu den Möglichkeiten der CO2-Sequestrierung (CCS) in der Schweiz hat der Bundesrat aufgrund einer Interpellation im Juni 2008 Stellung bezogen und dabei festgehalten, dass die CO2-Sequestrierung sowohl seismische Aktivitäten auslösen als auch Opfer einer Leckage werden könne. Daher bedürfe es einer Richtlinie über Umwelthaftung, welche die Beseitigung örtlicher Umweltschäden regelt. Der Bundesrat begründete sein grundsätzlich geringes Interesse an der CO2-Sequestrierung auch damit, dass für die schweizerische Klimapolitik «dauerhafte und nachhaltige Massnahmen für den Klimaschutz» im Vordergrund stünden. Die EU hingegen gilt als treibende Kraft in der Entwicklung und Implementierung der CCS Technologien. Inwiefern diese gegensätzlichen klimapolitischen Standpunkte Auswirkungen auf die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Klimaschutz in der Schweiz haben könnten, soll an der SVIR/SVE-Jahrestagung thematisiert und diskutiert werden.

Zeit und Ort
Die Tagung dauert von 9h30 bis 16h00 und findet im Gebäude Pérolles 2 der Universität Freiburg statt. Der Saal wird mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.

Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.unifr.ch/euroinstitut, oder bei euroinstitut@unifr.ch.
Die Tagung richtet sich an Personen aller Fachbereiche, die sich für den Umweltschutz, insbesondere den Klimaschutz, interessieren.

Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenlos, um eine Anmeldung per E-Mail bis am 20. November 2009 an folgende Adresse wird dennoch gebeten: euroinstitut@unifr.ch.

Quelle: Marco Bowald, Kommunikationsverantwortlicher der Rechtsfakultät, 026 300 80 07, marco.bowald@unifr.ch