Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen
Papst Johannes XXIII. richtete am 5. Juni 1960 ein Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen ein und ernannte Kardinal Augustin Bea zum ersten Präsidenten. Dies war der Beginn des offiziellen Engagements der katholischen Kirche in der Ökumenischen Bewegung. Die erste Aufgabe des Sekretariats bestand darin, die anderen Kirchen und Weltgemeinschaften einzuladen, Beobachter zum Zweiten Vatikanischen Konzil zu entsenden. 1963 legte der Papst fest, dass sich das Sekretariat aus zwei Abteilungen zusammensetzen sollte, die einerseits für die Beziehungen zu den orthodoxen Kirchen und den östlichen orthodoxen Kirchen und andererseits für die Beziehungen zu den Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften des Westens zuständig sein sollten. 1966, am Ende des Konzils, bestätigte Papst Paul VI. das Sekretariat zur Förderung der Einheit der Christen als ständiges Organ des Heiligen Stuhls. 1988 wandelte Papst Johannes Paul II. das Sekretariat in den Päpstlichen Rat zur Förderung der Einheit der Christen (PCPUC) um.
Der Päpstliche Rat hat eine doppelte Funktion. Zunächst hat er den Auftrag, innerhalb der katholischen Kirche einen authentischen ökumenischen Geist zu fördern, wie es das Konzilsdekret Unitatis redintegratio vorsieht. Zu diesem Zweck wurde in den Jahren 1967-1970 ein Ökumenisches Direktorium herausgegeben, das 1993 nach einer Überarbeitung neu herausgegeben wurde. Zugleich ist der Päpstliche Rat in allen Bereichen tätig, die zur Förderung der Einheit der Christen beitragen können, und bemüht sich um die Stärkung der Verbindungen zu allen anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften, z.B. durch die Durchführung von Dialogen.
Präsident des Päpstlichen Rates ist seit 2010 Kardinal Kurt Koch.
Frau Prof. Barbara Hallensleben arbeitet als "Konsultorin" mit dem Rat zusammen.
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