Hauptprogramm

Der Studiengang besteht aus dem Vertiefungsprogramm in Psychologie zu 90 ECTS und einem Spezialisierungsprogramm in Psychologie zu 30 ECTS (geregelt in spezifischen Studienplänen). Das Vertiefungsprogramm besteht aus einem Modul zu den Methoden der Psychologie, einem Modul, das verschiedene allgemeine Themen behandelt und Vertiefungen in der Psychologie anbietet, einem Modul mit Schwerpunkt auf Psychopathologie und klinischer Psychologie, einem Masterexamen und einer praktischen Erfahrung (siehe Modulbeschreibungen unten).

  ECTS
Vertiefungsprogramm 90
Methoden der Psychologie 12
Vertiefung in der Psychologie 18
Psychopathologie und Klinische Psychologie 15
Praktische Erfahrung 15
Masterexamen 30
Spezialisierungsprogramm in Psychologie zur Auswahl in 30
Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie  
Kognitive Neurowissenschaften  
Klinische Neurowissenschaften  
Klinische Kinder- und Jugendpsychologie  
Entwicklungsneurowissenschaften  
Arbeits- und Organisationspsychologie  
Arbeits- und Gesundheitspsychologie  

Modulbeschreibung

Methoden der Psychologie

Das Modul befasst sich mit den verschiedenen Arten von Forschungsmethoden in der Psychologie und deren Anwendung. Es besteht aus einem Forschungskolloquium in Verbindung mit der Masterarbeit (3 ECTS), einer Unterrichtseinheit in Statistik (3 ECTS), einer Unterrichtseinheit in Methoden (3 ECTS) und einer Unterrichtseinheit zur Psychotherapieforschung (3 ECTS). Die Bewertungsmodalitäten werden in der Beschreibung der Unterrichtseinheit angekündigt und bis zum Ende der Einschreibefrist für die betreffende Unterrichtseinheit präzisiert. Die Unterrichtseinheiten werden auf Englisch angeboten. Es wird dringend empfohlen, diese Unterrichtseinheiten zu Beginn des Programms zu validieren, da Sie 6 ECTS aus diesem Modul validiert haben müssen, um mit der Masterarbeit beginnen zu können (siehe Modul „Masterexamen“ unten).

Vertiefung in der Psychologie

Ziel des Moduls ist es, den Studierenden grundlegendes und aktuelles Wissen sowie ein Verständnis der wichtigsten Bereiche der Psychologie und der zentralen Themen der Forschungsteams des Departements zu vermitteln. Das Modul besteht aus frei wählbaren Unterrichtseinheiten zu 3 ECTS, die sich mit den neuesten Fortschritten in den Kernbereichen der psychologischen Wissenschaften befassen. Um dieses Modul anzuerkennen, müssen die Studierenden Unterrichtseinheiten im Umfang von mindestens 18 ECTS anerkennen. Die Lehrveranstaltungen umfassen Themen, die von grundlegenden psychologischen Prozessen oder Funktionen bis hin zu den grossen Bereichen der angewandten Psychologie und verwandten Gebieten reichen. Alle Unterrichtseinheiten werden in englischer Sprache angeboten.

In diesem Modul ist auch die optionale Unterrichtseinheit „Mentoring“ (3 ECTS) enthalten. Unter Anleitung umfasst diese den Erwerb verschiedener Erfahrungen im Bereich der Wissensverstärkung und -vermittlung im akademischen Kontext. Die spezifischen Angebote dieser Unterrichtseinheit (einschliesslich der Sprache) werden vor Beginn des Semesters auf der Internetseite des Departements veröffentlicht. (siehe. Lehrveranstaltungen). Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, beinhaltet jedes Angebot einen Bewerbungs- und Auswahlprozess.

Psychopathologie und Klinische Psychologie

Dieses Modul umfasst Unterrichtseinheiten, die Grundkenntnisse über die Phänomenologie, Ätiologie und Behandlung der wichtigsten psychischen Störungen oder über verschiedene Aspekte der psychischen oder somatischen Gesundheit in verschiedenen Lebensphasen vermitteln. Der Unterricht in diesem Modul befasst sich auch mit verschiedenen psychologischen Interventionen zur Prävention psychischer Probleme und Störungen sowie zur Veränderung, Erhaltung oder Förderung der psychischen Gesundheit.

Das Modul besteht aus frei wählbaren Unterrichtseinheiten zu 3 ECTS. Um dieses Modul anzuerkennen, müssen die Studierenden Unterrichtseinheiten im Umfang von mindestens 15 ECTS anerkennen, von denen mindestens 3 ECTS-Punkte mit dem Label «Child & adolescent» validiert werden müssen (diese Bezeichnung ist im Titel der Unterrichtseinheit genannt). Die Unterrichtseinheiten werden auf Deutsch, Französisch oder Englisch angeboten. Studierende, die zu den Weiterbildungsstudiengängen zur Erlangung des eidgenössischen Fachtitels in den Bereichen Psychotherapie, klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie zugelassen werden möchten, müssen eine bestimmte Anzahl ECTS in Psychopathologie (abhängig vom Studiengang) validieren. Die Unterrichtseinheiten in Psychopathologie werden im Titel mit dem Label „PP“ versehen. Auf der Website der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP;  https://www.psychologie.ch/de) finden Sie Links zu den Zulassungsbedingungen dieser Studiengänge, in denen die genaue Anzahl der erforderlichen ECTS in Psychopathologie angegeben ist.

Praktische Erfahrung

Das Ziel der praktischen Erfahrung ist es, die Grundkompetenzen der Studierenden zu mobilisieren, ihre Kenntnisse zu vertiefen und im weiteren Sinne ihr berufliches Netzwerk aufzubauen. Die Praxiserfahrung kann in einem klinischen, industriellen oder Forschungsumfeld mit Bezug zur Psychologie absolviert werden. Sie kann auch in Teilzeit und/oder zwischen verschiedenen Institutionen sowie zwischen verschiedenen Forschungslabors absolviert werden (sog. „Lab Rotations“). Alle Informationen und Verfahren zur praktischen Erfahrung sind auf der Internetseite des Departements festgehalten.

Bedingungen für die Validierung des Moduls

  • Die Praktische Erfahrung muss acht Wochen zu 100% (320 Stunden) entsprechen.
  • Sie muss unter der Aufsicht eines Psychologen / einer Psychologin durchgeführt werden.
  • Die von den Studierenden durchgeführten Tätigkeiten sowie die im Rahmen der Praktischen Erfahrung bzw. des Praktikums erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen in einem schriftlichen Bericht festgehalten werden. Dieser Bericht wird (ohne Note) vom Praktikumsleiter /von der Praktikumsleiterin des Departements für Psychologie evaluiert. Wird der schriftliche Bericht als unzureichend beurteilt, wird er an den / die betreffende/n Studierende/n zur Korrektur und erneuten Vorlage zur Bewertung zurückgegeben. Eine zweite unzureichende Bewertung des Praktikumsberichts führt zu einem endgültigen Misserfolg.
  • Die Studierenden, die einen grossen Teil ihres Praktikums durchgeführt haben, nehmen an einem zweistündigen Treffen teil, bei dem sie über ihre Erfahrungen während des Praktikums berichten können.

Masterexamen

Die Masterexamen besteht aus

  1. einer schriftlichen Arbeit sowie
  2. deren Verteidigung.
Das Forschungsprojekt wird von den Studierenden selbstständig erarbeitet und durchgeführt. Obwohl sie während des gesamten Prozesses von einer fachkundigen Supervision angeleitet werden, sind die Studierenden für die Vorbereitung des Projekts, die Rekrutierung der Teilnehmer, die Durchführung der Studie sowie die Aufbereitung und Analyse der statistischen Daten selbst verantwortlich. Anschliessend verfassen die Studierenden eine Abschlussarbeit, in der Regel in Form eines langen Forschungsartikels. Diese Arbeit kann auf Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst werden (in Absprache mit dem Betreuer oder der Betreuerin).

Thema der Masterarbeit

Die Studierenden wählen mehrere Themen aus dem aktuellen Angebot des Fachbereichs aus. Das Zuteilungsverfahren berücksichtigt die bevorzugte Wahl, garantiert jedoch nicht, dass jeder Studierende eines seiner bevorzugten Themen zugeteilt bekommt. Wer die Voraussetzungen für den Beginn der Masterarbeit erfüllt (siehe unten), beginnt das Forschungskolloquium frühestens im darauffolgenden Frühjahrssemester. Dieses dauert in der Regel zwei Semester.

Es ist möglich, das Thema der Masterarbeit einmal zu wechseln, indem man dies in einem formellen Antrag an das Präsidium des Departements begründet. Dieser Antrag kann abgelehnt werden. Ein Themenwechsel bedeutet in der Regel eine Verlängerung des Studiums und möglicherweise einen Wechsel des Forschungskolloquiums.

Bedingungen für die Validierung des Moduls

  • Annahme der schriftlichen Masterarbeit
  • Erfolgreiche Verteidigung der Masterarbeit

Voraussetzungen für den Start der Masterarbeit

  • Mit Ausnahme des Forschungskolloquiums müssen die Studierenden die Unterrichtseinheit „Statistical Methods for Master Studies“ sowie eine weitere Unterrichtseinheit des Moduls Methoden in der Psychologie validiert haben.
  • Studierende, die mit einem Ergänzungsprogramm zum Masterprogramm zugelassen wurden, müssen ihr Ergänzungsprogrammvollständig validiert haben. In Härtefällen kann eine Ausnahme schriftlich bei der/dem Verantwortlichen des Studienprogramms beantragt werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Studienpläne (in Vorbereitung)