Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang

Zulassungsvoraussetzungen

Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelor of Science in Psychologie (baccalauréat ès science en psychologie / Bachelor degree of Science in Psychology) oder eines anderen Abschlusses mit Psychologie als Hauptfach, das von einer Schweizer universitären Hochschule ausgestellt wurde. Dieser Abschluss belegt, dass der Inhaber oder die Inhaberin eine minimale Anzahl von 120 ECTS in Psychologie validiert hat. Das Department für Psychologie bietet kein Brückenprogramm an, um eventuelle fehlende ECTS zu erwerben.

Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelors in angewandter Psychologie von einer Schweizer Fachhochschule (FH) erworben hat, muss einen Mindestdurchschnitt von 5.0 erreicht haben, um zugelassen zu werden.

Für einen Bachelorabschluss, der von einer von der Universität Freiburg anerkannten ausländischen Hochschule ausgestellt wird, werden minimale Anforderungen bezüglich Studienplan, Kursinhalten und minimaler Note des Bachelorabschlusses (2/3 der Notenskala des ausstellenden Landes) verlangt, um die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden schweizerischen Abschluss zu gewährleisten, wie es die Verordnung des Hochschulrates vom 29. November 2019 über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen vorsieht.

Personen mit einem Abschluss, der zum Masterprogramm berechtigt und vor mindestens 10 Jahren ausgestellt wurde, müssen ein Vorstufenprogramm im Umfang von maximal 60 ECTS absolvieren.

Wenn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind

Für alle Abschlüsse kann eine Zusatzleistung verlangt werden, entweder

  • als Voraussetzung vor Beginn des Masterstudiums (bis zu 60 ECTS-Kreditpunkte - Vorprogramm) oder
  • als Zusatz, der parallel zum Masterstudium absolviert werden muss (bis zu 30 ECTS- Kreditpunkte - Zusatzprogramm).