Prüfungen

Daten der Prüfungssessionen AA2024-25

  • Prüfungssession Winter 2025: 20.01.2025 - 14.02.2025
    Propädeutikum: 03.02.2025 - 07.02.2025
  • Prüfungssession Sommer 2025: 02.06.2025 - 27.06.2025
    Propädeutikum: 09.06.2025 - 13.06.2025
  • Prüfungssession Herbst 2025: 18.08.2025 - 12.09.2025
    Propädeutikum: 01.09.2025 - 05.09.2025

Das ist nur eine Information. Prüfungen können auch ausserhalb von diesen Daten festgelegt werden.

Fristen

  • Prüfungssession Winter 2025
    Validierungsfrist: 21.02.2025 (MA + BA)
    Notenabgabe am Sekretariat: Freitag 14.02.2025 (ausser Propädeutikum)
  • Prüfungssession Sommer 2025
    Validierungsfrist: 06.06.2025 (MA) / 04.07.2025 (BA)
    Notenabgabe am Sekretariat: Freitag 27.06.2025 (ausser Propädeutikum)
  • Prüfungssession Herbst 2025
    Validierungsfrist: 19.09.2025 (MA + BA)
    Notenabgabe am Sekretariat: Freitag 12.09.2025
    (ausser Propädeutikum)

Bachelor

  • Datum und Ort / Prüfungseinsicht
    Sessionen

    Prüfungseinsicht
    Die Termine für die Konsultation entnehmen Sie bitte diesem Dokument.

  • Versuchspersonenstunden Formblatt
    • Bachelor 180ECTS – 30 VPS werden im Rahmen des Bachelorkolloquiums validiert. Bitte Formblatt der abgeleisteten VPS dem Betreuer/der Betreuerin der Bachelorarbeit abgeben.
    • Bachelor 60ECTS – 15 VPS müssen im Rahmen des Kurses Testtheorie, Modul 2, abgeleistet werden. Bitte Formblatt der abgeleisteten VPS dem Sekretariat Prof. B. Rasch / Frau S. Sutter abgeben.

    Blatt ''Versuchspersonenstunden''

  • Bachelorarbeit

    Fristen

    Die Daten und Fristen für die Bachelor-Arbeiten sind die folgenden:

    AA2025-26
    • Themenvergabe BA Arbeit: Ende April 2025
    • Frist, um bei der Themenvergabe ein Praktikum-BA-Arbeit-Arrangement geltend zu machen: 01.05.2025
    AA2024-25
    • Abgabe 1. Version der BA Arbeit: 11.04.2025
    • Definitive Abgabe: 09.05.2025

    Der Termin für die Abgabe der Bachelor-Arbeit kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen schriftlichen Antrag vom Departementsrat verlängert werden. Der Departementsrat ermächtigt den/die Departementspräsidenten/präsidentin, eine erstmalige Verlängerung der Abgabefrist zu genehmigen, sofern die betreuende und die begutachtende Person einverstanden sind. Bei der Festsetzung eines neuen Abgabetermins sind auch die Bedürfnisse der betreuenden und der begutachtenden Person zu berücksichtigen.

     

    Abgabe der Bachelorarbeit

    Die beim Departement einzureichenden Arbeiten müssen versehen sein mit Inhaltsverzeichnis, Bibliographie, Lebenslauf und ehrenwörtlicher Erklärung:

    Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich meine Bachelor-Arbeit selbständig und ohne unerlaubte fremde Hilfe verfasst habe

    Arbeit muss unterschrieben sein!