Forschungspool

Der Forschungspool hat zum Ziel, die Forschung an der Universität Freiburg zu dynamisieren, indem er Projekte unterstützt, die nicht durch andere Quellen finanzierbar sind. Es wird daher als komplementäres Instrument zu externen Programmen, wie z. B. denen des Schweizerischen Nationalfonds (SNF), betrachtet. Der Forschungspool hält sich an die Kriterien, die in der Deklaration zur Forschungsbewertung (DORA) aufgestellt wurden. 

  • Bedingungen

    Die Mittel des Pools richten sich an Forscherinnen und Forscher, die zu mindestens 50 % an der Universität Freiburg angestellt sind als:

    • Professorinnen und Professoren
    • Lehr- und Forschungsrätinnen und -räte
    • Oberassistentinnen und Oberassistenten
    • Lektorinnen und Lektoren

    Für Forschende, die zusätzlich am HFR angestellt sind, kann der Anstellungsgrad an der Universität Freiburg tiefer sein, muss aber insgesamt mindestens 50 % betragen.

    Andere Forschungsstellen können bei Vorlage angemessen dokumentierten schriftlichen Begründung förderfähig sein.

    Finanzierungen werden nur für Projekte gewährt, die an der Universität Freiburg oder in engem Zusammenhang mit der Universität Freiburg durchgeführt werden.

    Grundsätzlich können Beträge zwischen CHF 7'000 und CHF 70'000 (CHF 100'000 für Grossprojekte) vergeben werden, ausser in der Kategorie Matching Funds, die auf CHF 50'000 beschränkt ist. Anträge für Beträge unter CHF 7'000 sind an den Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier zu richten (sofern förderfähig).

    Die Finanzierung erfolgt nicht rückwirkend (ausser es wird tatsächlich nachgewiesen, dass die Einreichung zum vorherigen Termin unmöglich war; eine schriftliche Begründung vorgelegt werden, die ausreichend dokumentiert ist). 

  • Kategorien

    Matching Funds - ermöglicht die Gewährung von Drittmitteln, die nur nach finanzieller Teilnahme der Unifr gewährt werden, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 50'000.-. Anträge für Matching Funds dürfen nur bei einer einzigen Einheit der Universität (Rektorat, Fakultät oder Forschungspool) eingereicht werden.

    Vorbereitung eines Drittprojekts - unterstützt die Vorbereitung von externen grösseren Projekten bis zur Antragstellung beim Drittmittelgeber.

    Entlastungsbeiträge - finanziert die Anstellung von Hilfspersonal, wenn der Antragsteller Drittmittel für die Durchführung eines umfangreichen Projekts erhalten hat.

    Entwicklung von Forschungsschwerpunkten - fördert die Gründung neuer, von der Unifr anerkannter Forschungsschwerpunkte oder den Ausbau bestehender Schwerpunkte.

    Förderung des Nachwuchses - unterstützt die Anstellung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern (aus dem Ausland an die Unifr, oder umgekehrt) für maximal 12 Monate.

    Proof-of-Concept-Studien / Herstellung von Prototypen -finanziert Studien, die der Überprüfung der Anwendbarkeit neuer Technologien dienen (Zustimmung vom KTT-Dienstelle erforderlich).

    Ergänzung zu einem Drittprojekt - trägt zur Durchführung eines bestehenden externen Projekts oder zum Abschluss eines solchen Projekts (nach Übermittlung der Antragsunterlagen an das Drittprogramm).

  • Unzulässige Kosten
    • Ablehnung durch eine dritte Finanzierungsinstitution

    • Finanzierungen von sukzessive "zusätzlichen Teilen", die zu einem bereits finanzierten ursprünglichen Projekt hinzukommen

    • Kosten für Entschädigungen von Teilnehmern oder Kauf von Kohorten, wenn sie den exklusiven Zweck des Antrags bilden

    • Beitrag, wenn auch nur teilweise, zum Gehalt des Antragstellers

    • Kosten im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Veranstaltungen
    • Kosten für Publikationen, Übersetzungen oder Korrekturlesen

Das Reglement und die Ausführungsrichtlinien (nebenstehend) enthalten die Kriterien und Bedingungen des Programms und sind vor der Antragstellung zu konsultieren.

  • Antragstellung

    Die Vorschriften (Reglement Art. 11-15 und Richtlinien) und die Informationen dieser Seite müssen vor der Beantragung eingesehen werden.

     Zulässig sind nur Anträge, die den erforderlichen Kriterien und Anforderungen entsprechen.

    Die Antragstellung erfolgt ausschliesslich durch das nebenstehende Online-Formular, spätestens bis zum Ablauf der Antragsfrist.

  • Bewertung und Entscheidung

    Die Gesuche werden von der Forschungsförderungskommission an ihren zweijährlichen Sitzungen, in der Regel im April und Oktober, beurteilt. 

    Sitzungen 2025 der Kommission:

    17. April 2025

    14. Oktober 2025

    Die Empfehlungen der Kommission werden an das Rektorat weitergeleitet, das die endgültige Entscheidung trifft.

    Der Entscheid wird der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller ausschliesslich schriftlich mitgeteilt, frühestens 3 Monate nach Ablauf der Antragsfrist.

  • Abschluss des Projekts

    Nach Abschluss des Projekts legt der/die Empfänger/in der Kommission einen wissenschaftlichen Abschlussbericht (nebenstehende Formulare) zur endgültigen Bestätigung vor. Die Mittel, die nicht für das Projekt verwendet wurden, verbleiben beim Forschungspool.

Eingabefristen

  • 31. Januar
  • 31. Juli

Unterstützte Projekte

Seit 2018

Kontakt

Dienstelle Forschungsförderung
Interne Finanzierungen

spr-internal-funding@unifr.ch