Publikationsdatum 23.12.2024
2025: Forschende in der Schweiz können als «Beneficiaries» an Horizon Europe teilnehmen!
Die Europäische Kommission hat das «transitional agreement» ab dem 1. Januar 2025 vollständig aktiviert. Damit können Forschende, Innovatoren und Innovatorinnen in der Schweiz, ab dem Programmjahr 2025 an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe und dem Euratom-Programm als «Beneficiaries» teilnehmen. Dies bedeutet, dass sie Projektvorschläge als Koordinator einreichen können. Die Teilnahme der Schweiz an Ausschreibungen in Bereichen, die von der EU als strategisch eingestuft werden (u.a. Quanten- und Weltraumforschung), wird Gegenstand von Fachgesprächen mit der Europäischen Kommission sein.
Im Rahmen der Übergangsregelung haben Forschende, Innovatoren und Innovatorinnen aus der Schweiz die Möglichkeit, ab dem Programmjahr 2025 als «Beneficiaries» an den Ausschreibungen des Programms „Digitales Europa“ teilzunehmen. Dies bedeutet, dass sie ihre Projektanträge in der Rolle des Koordinators einreichen können. Eine Ausnahme bilden die spezifischen Ziele 3 (Cybersicherheit) und 6 (Halbleiter), die nur für EU-Mitgliedstaaten und in begrenztem Umfang für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugänglich sind. Für Fragen zum Programm «Digitales Europa»: digital-europe@sbfi.admin.ch .
Es gibt keine Auswirkungen auf laufende Anträge oder Projekte.
Die neuesten Nachrichten und Informationen sind auf der SBFI-Seite (www.horizon-europe.ch ) zu finden.
Allfällige Fragen werden an der online Informationsveranstaltung von Euresearch am 20. Januar „Expand your Horizon: New Possibilities for Swiss Organisations to Access Horizon Europe“, die allen Personen in der Forschung offen steht, beantwortet. Sie können sich hier anmelden.