Publikationsdatum 23.12.2024

2025: Forschende in der Schweiz können als «Beneficiaries» an Horizon Europe teilnehmen!


Die Europäische Kommission hat das «transitional agreement» ab dem 1. Januar 2025 vollständig aktiviert. Damit können Forschende, Innovatoren und Innovatorinnen in der Schweiz ab dem Programmjahr 2025 an fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe und dem Euratom-Programm als «Beneficiaries» teilnehmen. Dies bedeutet, dass sie Projektvorschläge als Koordinator_in einreichen können. Die Teilnahme der Schweiz an Ausschreibungen in Bereichen, die von der EU als strategisch eingestuft werden (u.a. Quanten- und Weltraumforschung), wird Gegenstand von Fachgesprächen mit der Europäischen Kommission sein.

Im Rahmen der Übergangsregelung haben Forschende, Innovatoren und Innovatorinnen aus der Schweiz die Möglichkeit, ab dem Programmjahr 2025 als «Beneficiaries» an den Ausschreibungen des Programms „Digitales Europa“ teilzunehmen. Auch hier können sie nun ihre Projektanträge in der Rolle des Koordinators bzw. der Koordinatorin einreichen. Eine Ausnahme bilden die spezifischen Ziele 3 (Cybersicherheit) und 6 (Halbleiter), die nur für EU-Mitgliedstaaten und in begrenztem Umfang für Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zugänglich sind. Für Fragen zum Programm «Digitales Europa»: digital-europe@sbfi.admin.ch .

Es gibt keine Auswirkungen auf laufende Anträge oder Projekte.

Die neuesten Nachrichten und Informationen sind auf der SBFI-Seite (www.horizon-europe.ch ) zu finden.