Nur die endgültige, von der Fakultät bestätigte Version der Dissertation wird akzeptiert.
Bevor Sie Ihre Dissertation zur Veröffentlichung einreichen, wenden Sie sich bitte an den Fakultätsverantwortlichen Person im Dekanat, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Die Doktorierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät können ihre Arbeiten in elektronischer Form publizieren, allerdings erst 6 Monate nachdem die zur Promotion notwendigen gedruckten Pflichtexemplare abgeliefert worden sind.
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