FAQ

Benutzen Sie Ihren persönlichen Open Access-Assistenten Papago, um ein auf Ihre konkrete Situation zugeschnittenes Info-Blatt zu erhalten.

Open Access an der Universität Freiburg

Grüner Weg des Open Access

  • 1. Was ist der Grüne Weg des Open Access?

    Der Grüne Weg bezieht sich auf die parallele Veröffentlichung einer Version des Manuskripts in einem offenen Repositorium, das institutionell, wie FOLIA an der UNIFR, oder disziplinär ausgelegt sein kann. Die Veröffentlichung auf dem Repositorium findet dabei oft verzögert statt (Embargo). Um zu erfahren, welche Manuskriptversionen und Embargofristen von Ihrem Verlag akzeptiert wird, nutzen Sie bitte Sherpa Romeo oder Papago.

    .Für die Forschenden entstehen beim grünen Weg keine Kosten.

    Weitere Informationen unter Veröffentlichen im Open Access | Dienststelle für Forschungsförderung | Universität Freiburg (unifr.ch)

  • 2. Was ist ein Open Access Repositorium? Was ist FOLIA?

    Ein Open Access Repositorium ist eine digitale Plattform, die wissenschaftliche Veröffentlichungen gratis und dauerhaften für jedermann zur Nutzung, zum Herunterladen und Teilen (gemäss der gewählten Lizenz) zur Verfügung stellt. Ein Repositorium kann institutionell oder disziplinär sein.

    Repositorien machen die akademischen Arbeiten für ein weltweites Publikum zugänglich, maximieren so die Wirkung und Sichtbarkeit dieser Veröffentlichungen und erlauben eine Evaluation der Forschungs- und Lehrtätigkeit. Durch das Sammeln und Kuratieren digitaler Veröffentlichungen werden interdisziplinäre Forschungsansätze gefördert.

    FOLIA ist das institutionelle Repositorium der Universität Freiburg und der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PH Freiburg). Die Forschenden der Universität Freiburg sind aufgefordert, ihre wissenschaftlichen Arbeiten auf FOLIA zu hinterlegen. Die Plattform bietet freien Zugang zu den Publikationen. FOLIA wird von der Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg (KUB Freiburg) verwaltet.

  • 3. Wie und was kann ich auf FOLIA hochladen?

    Forschende der Universität Freiburg können ihre peer-reviewed wissenschaftlichen Publikationen im Volltext (Zeitschriftenartikel, Buchkapitel und Konferenzbeiträge) selbst auf die FOLIA Plattform mit ihrem SwitchEdu-ID Login hochladen.

    .

    Die Bibliothekarinnen und Bibliothekare unterstützen Sie beim Hochladen anderer Dokumenttypen (Bücher, Forschungsberichte, Arbeitspapiere, Master- und Bachelorarbeiten) auf FOLIA. Um Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihren FOLIA-Ansprechpartner.

    Abstracts und Präsentationsfolien werden nicht angenommen.

    Für die Veröffentlichung von Dissertationen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Forschungsförderung: research@unifr.ch

    Die Verantwortung für das Urheberrecht liegt bei den Forschenden.

    Es kann bis zu 4 Wochen dauern, bis Ihr Werk auf FOLIA verfügbar ist. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Bibliothekarin oder Ihren Bibliothekar vor Ort.

  • 4. Was ist SOAP2? Wer kann eine Zeitschrift über SOAP2 veröffentlichen?

    SOAP2 (Shared Open Access Publishing Platform) ist eine Plattform für die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Open Access Zeitschriften. Sie ist ein gemeinsames Projekt der Universitäten Freiburg, Lausanne, Neuenburg, der Zentral- und Universitätsbibliothek Luzern sowie der HEP Vaud.

    Wenn Sie Mitglied der Universität Freiburg sind und eine wissenschaftliche Zeitschrift herausgeben oder dem Redaktionsausschuss einer solchen Zeitschrift angehören, können Sie Ihre Zeitschrift auf SOAP2 kostenlos im Open Access veröffentlichen.

  • 5. Was ist ein Preprint und ein Postprint?

    Ein Preprint Manuskript ist die bei einer Zeitschrift eingereichte, aber noch nicht angenommene Version eines Artikels (nicht begutachtete Version).

    Ein Postprint ist das von Experten begutachtete Autorenmanuskript (AAM - Author's Accepted Manuscript). Es enthält alle Änderungen, die sich aus dem Peer-Review-Verfahren ergeben haben. Es handelt sich um die zuletzt vom Autor verfasste und vom Verlag zur Veröffentlichung angenommene Version. Der Inhalt des Postprints ist identisch mit der PDF-Datei des Verlags, enthält aber weder das Layout noch das Logo des Verlags.

  • 6. Was ist eine Embargofrist?

    Ein Embargo ist der Zeitraum, in dem der Zugang zu einem wissenschaftlichen Werk Nutzern verwehrt wird, die nicht für den Zugang bezahlt haben oder keinen Zugang über ihre Einrichtung haben. Der Zweck von Embargos ist es, sicherzustellen, dass die Verleger über Einnahmen verfügen und so ihre Aktivitäten finanzieren können..

    Bei Grünen Weg des Open Access bezieht sich ein Embargo auf den Zeitraum, in dem die endgültige Version des Manuskripts nach der Veröffentlichung im institutionellen Repositorium nicht zugänglich ist. Die Metadaten (siehe Frage 7) sind dagegen sichtbar. Nach Ablauf der Embargofrist wird das Manuskript ebenfalls auf dem institutionellen Repositorium verfügbar gemacht.

    Je nach Förderorganisation kann eine Sperrfrist maximal 6 oder 12 Monate betragen. Die Initiative PlanS lässt keine Sperrfrist mehr zu.

  • 7. Was sind Metadaten?

    Metadaten sind Informationen, die die Veröffentlichung beschreiben, wie z. B. der Titel des Artikels, die Namen der Autoren, das Jahr der Veröffentlichung, die Zusammenfassung, die Schlüsselwörter, der Verlag, die DOI, etc.

  • 8. Muss ich das Ende der Embargofrist abwarten, bevor ich meinen Artikel auf FOLIA hochlade?

    Nein, im Gegenteil, wir raten Ihnen, Ihre Veröffentlichungen sofort auf FOLIA zu hinterlegen und dabei die Dauer des Embargos anzugeben. Während der Embargofrist sind nur die Metadaten (Titel des Artikels, Namen der Autoren, Erscheinungsjahr, Zusammenfassung usw.) sichtbar (siehe Beispiel unten). Nach Ablauf der Embargofrist wird die Veröffentlichung automatisch zugänglich gemacht. Diese Lösung hat für die Forschenden zwei Vorteile: Durch die sofortige Hinterlegung Ihrer Veröffentlichung auf FOLIA ist sie exakt zum Ende der Embargofrist verfügbar, ohne dass Sie weitere Schritte ergreifen müssen. Ausserdem wird durch die frühzeitige Veröffentlichung der Metadaten die Sichtbarkeit Ihrer Arbeit erhöht.

     

    Auf FOLIA veröffentlichte Metadaten (Embargofrist):

     

     

Gold Open Access

  • 1. Was ist der Goldene Weg des Open Access?

    Der Goldene Weg des Open Access (oder Gold OA) bezieht sich auf die Veröffentlichung wissenschaftliche Arbeiten in einer Open Access Zeitschrift die damit sofort und frei zugänglich sind. Dafür müssen die Autorinnen und Autoren unter Umständen eine Publikationsgebühr (Article Processing Costs APC oder Book Processing Costs BPC) entrichten. Diese Kosten werden oft von Förderorganisationen wie dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) übernommen. Falls der Geldgeber Ihres Projekts die Open Access Kosten nicht übernimmt, kann der interne UNIFR-Fonds zur Unterstützung von Open Access Publikationen eine Option darstellen. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) listet derzeit über 7'500 Open Access Zeitschriften auf und kann genutzt werden, um geeignete  Zeitschriften für Ihre Arbeit zu finden..

    Weitere Informationen unter Veröffentlichen im Open Access | Dienststelle für Forschungsförderung | Universität Freiburg (unifr.ch)

  • 2. Was ist eine hybride Veröffentlichung?

    Hybrid Open Access bezeichnet ein Publikationsmodell, bei dem abonnierte "geschlossene" Zeitschriften den Autorinnen und Autoren die Möglichkeit geben, einzelne Artikel gegen eine Gebühr sofort im Open Access zugänglich zu machen. Solche abonnierten Publikationen werden vom SNF und anderen Förderungsinstitutionen nicht als vollumfänglicher Open Access (Full Open Access) betrachtet und daher auch nicht finanziell unterstützt. In bestimmten Fällen können die Gebühren über Read&Publish Vereinbarungen mit den entsprechenden Verlagen abgedeckt werden.

  • 3. Was sind Artikelbearbeitungsgebühren (APCs)?

    APCs (Article Processing Charges) sind Gebühren, die von Verlagen erhoben werden, um ein Werk in einer Open Access Zeitschrift verfügbar zu machen. Diese Gebühren müssen von den Autoren bezahlt werden, werden aber oft von der Institution des Autors oder dem entsprechenden Forschungsförderer übernommen.

  • 4. Verlangen alle Open Access-Zeitschriften APCs?

    Nein, viele Open-Access-Zeitschriften erheben keine Article Processing Charges (APCs). Tatsächlich werden von den meisten im Directory of Open Access Journals (DOAJ) aufgeführten Zeitschriften keine APCs verlangt.

    Allerdings benötigen auch Zeitschriften ohne APCs eine Finanzierung. Gold OA Zeitschriften, die keine APCs erheben, sind nach wie vor auf die finanzielle Unterstützung durch Universitäten, Förderorganisationen, wissenschaftliche Vereinigungen, Bibliotheken, etc. angewiesen, um zu funktionieren. Solchermassen subventionierten Open Access Zeitschriften entsprechen dem Platin- (oder Diamant-) Open Access Modell, welches die kostenlose Veröffentlichung durch die Forschenden sowie einen kostenlosen Lesezugang erlaubt.

  • 5. Was sind Buchbearbeitungsgebühren (BPC)?

    BPCs (Book Processing Charges) sind Publikationsgebühren, die von Autoren, Autoreninstitutionen oder Forschungsförderungseinrichtungen für die Veröffentlichung von Büchern im sofortigen Open Access (Gold Open Access) gezahlt werden.

    Auch Doktorarbeiten können als Monographie veröffentlicht werden; die entsprechenden BPCs werden z.B. vom SNF übernommen.

    BCPCs (Book Chapter Processing Charges) beziehen sich speziell auf Buchkapitel.

Urheberrechte, Verträge und Verlage

  • 1. Ich habe bereits Teile meiner Dissertation veröffentlicht. Wie kann ich meine komplette Dissertation im Open Access veröffentlichen?

    Die Universität Freiburg unterstützt und erleichtert die elektronische Veröffentlichung von Dissertationen. Die Fakultäten und die Dienststelle für Forschungsförderung sind für die elektronische Veröffentlichung von Dissertationen zuständig und stellen die notwendigen Informationen zur Verfügung. Falls Teile der Dissertation bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, müssen die Bedingungen des Verlagsvertrags oder die geltenden gesetzlichen Bestimmungen beachtet und die formalen Anforderungen der Zeitschrift oder des Verlags berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Promotionsordnungen der Fakultäten, da die Publikationsstandards je nach Wissenschaftsbereich unterschiedlich sind.

    Weitere Informationen unter Dissertation online publizieren | Dienststelle für Forschungsförderung | Universität Freiburg (unifr.ch)

  • 2. Ich habe einen Artikel in einer abonnementpflichtigen Zeitschrift veröffentlicht. Kann ich ihn trotzdem bei FOLIA hinterlegen?

    Ja, aber wenn ein Urheberrechtsvertrag mit der Zeitschrift abgeschlossen wurde, z. B. in Form eines Verlagsvertrags (schriftlich oder mündlich), müssen die abgemachten Bedingungen eingehalten werden. Ist dies nicht der Fall, so gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Verlagsvertrag (nur für Schweizer Verlage). Art. 382 Abs. 3 OR: "Beiträge zu Sammlungen oder Sammelbänden und längere Zeitschriftenartikel dürfen vom Urheber während drei Monaten nach Erscheinen des Beitrags oder Artikels nicht an anderer Stelle veröffentlicht werden." Autoren von wissenschaftlichen Artikeln, wie z.B. ausführlichen Beiträgen zu Sammelwerken, dürfen ihr Werk also drei Monate nach der Veröffentlichung auf einen anderen Server hochladen. Dies gilt für die Aotorenversion (angenommenes Manuskript).

  • 3. In welcher Form wird ein Verlagsvertrag geschlossen?

    Der Abschluss eines Verlagsvertrags ist nicht an eine bestimmte Form gebunden (Art. 380 ff. CO). Rechtlich gesehen ist bereits eine Bestätigung per E-Mail oder die Übersendung eines Manuskripts durch den Autor mit der Bitte an den Verleger, es zu veröffentlichen, ein Verlagsvertrag, wenn der Verleger den Text veröffentlicht oder sich zumindest dazu bereit erklärt. Der Verlagsvertrag erfordert natürlich die Zustimmung beider Parteien. Er muss aber nicht unbedingt schriftlich festgehalten werden. Ein Verlagsvertrag kann auch ohne schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande kommen; allein durch das entsprechende Verhalten von Autor und Verlag. Bevor ein Verlagsvertrag abgeschlossen wird, sollten sich die Forschenden über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein.

  • 4. Was ist eine Creative Commons (CC)-Lizenz?

    Eine Creative-Commons-Lizenz (CC) ist eine von mehreren öffentlichen Urheberrechtslizenzen, die die freie Verbreitung eines ansonsten urheberrechtlich geschützten "Werks" ermöglichen. Die Universität Freiburg empfiehlt die Verwendung der Lizenz CC BY 4.0.

  • 5. Wo finde ich die Urheberrechts- und Open-Access-Richtlinien der Verlage, Embargos und Gebühren?

    Schauen Sie auf Sherpa /Romeo nach, einer Online Plattform, welche die Open Access Richtlinien von Verlagen aus der ganzen Welt zusammenstellt und analysiert. Man findet dort Urheberrechts- und Open Access Archivierungsrichtlinien der Verlage für jede einzelne Zeitschrift.

  • 6. Ich würde gerne im Open Access veröffentlichen, aber mein Verlag ist damit nicht einverstanden. Was kann ich tun?

    Wenn Sie Ihren Artikel in einer abonnementpflichtigen Zeitschrift veröffentlichen, sich aber dennoch die Rechte für die Archivierung in einem Open Access Repositorium vorbehalten wollen, ist es am einfachsten, dem Herausgeber nur die Standardnutzungsrechte zu überlassen. Sie können sich die notwendigen Rechte für eine spätere Open Access Archivierung vorbehalten, indem Sie folgendermassen vorgehen:

    • Stornierung restriktiver Abschnitte (z. B. "Abtretung aller Rechte") deutlich vor der Unterzeichnung des Vertrags. Es wird empfohlen, den Herausgeber über die Stornierung zu informieren.
    • Hinzufügen einer Vertragsänderung. Die bekannteste Änderung ist der SPARC-Autorenzusatz. Dank der von Science Commons und SPARC bereitgestellten Copyright Addendum Engine können Autoren automatisch ein Addendum mit folgenden Varianten einrichten: Access-Reuse, Delayed Access und Immediate Access. Ein weiteres Addendum wird von den MIT Libraries

    Hier ein Beispiel, das nicht unbedingt in den Vertrag aufgenommen werden muss, sondern als Zusatz unterzeichnet werden kann (wenn dies nicht ausdrücklich im Verlagsvertrag verboten ist):

    Beispiel für einen Nachtrag zum Verlagsvertrag:
    Dieser Nachtrag ergänzt den von den Vertragsparteien abgeschlossenen Verlagsvertrag und hat Vorrang vor allen darin genannten gegenteiligen Bestimmungen. Sechs Monate (bei Büchern drei Jahre) nach der Veröffentlichung darf der Autor sein Werk in einem internen Netzwerk einer Bildungs- und Forschungseinrichtung, auf institutionellen Repositorien oder auf seiner eigenen Homepage hinterlegen oder Dritte dazu ermächtigen. Überträgt der Verlag die Nutzungsrechte an Dritte, so verpflichtet er sich, die in diesem Nachtrag genannten Verpflichtungen einzuhalten.

    Um diesen Nachtrag zu bestätigen, muss er auch vom Herausgeber akzeptiert werden. Die blosse Tatsache der Veröffentlichung eines Werkes reicht nicht aus, um eine Annahme des Nachtrags abzuleiten, wenn der Herausgeber ihn nicht ausdrücklich akzeptiert hat. Die Beweislast für die Annahme durch den Herausgeber liegt beim Autor (Art. 8 CC).

  • 7. Mein Verlag erlaubt mir, mein Werk auf meiner persönlichen Website zu veröffentlichen. Darf ich sie in diesem Fall auch bei FOLIA hinterlegen?

    Verlagsverträge und -vereinbarungen können dem Autor das Recht einräumen, sein Werk auf seiner persönlichen Website zu veröffentlichen. Eine solche Bestimmung ist Teil der Vertragsfreiheit und daher rechtmäßig. Wenn der Vertrag jedoch ausdrücklich die Veröffentlichung auf der Website des Autors vorsieht, ist der Dokumentenspeicher der anstellenden Hochschule nicht eingeschlossen. Eine solche Auslegung würde zu weit gehen. Es dem Autor oder dem Betreiber des Repositoriums allerdings frei, einen Hyperlink zu setzen, der auf die persönliche Website des Autors und das dort zugängliche Werk verweist.

  • 8. Ich möchte einen Artikel mit mehreren Co-Autoren veröffentlichen. Was muss ich dabei beachten?

    Liegt ein Verlagsvertrag vor, muss zunächst geprüft werden, ob eine Hinterlegung auf einem Open Access Repositorium zulässig ist. Ist dies der Fall, ist für die Hinterlegung auf FOLIA die Zustimmung aller Autorinnen und Autoren notwendig. Es ist möglich, dass diese eine Person als ihren Vertreter/ihre Vertreterin benannt haben. In diesem Fall ist diese Person berechtigt, über die Rechte an dem gemeinsamen Werk zu verfügen (Art. 7 Abs. 2 UrhG).

    Im Falle einer CC-BY-Lizenz (siehe Frage 4) ist die Zustimmung der Mitautoren nicht erforderlich: Jeder kann das Werk verbreiten, umgestalten, anpassen und darauf aufbauen, auch kommerziell, solange er den Ursprung des Werkes angibt.

  • 9. Meine Veröffentlichung enthält Bilder, deren Rechte bei einer Verwertungsgesellschaft liegen. Wie kann ich sie in einem Open Access Repositorium veröffentlichen?

    Es ist zu klären, ob die Verwertungsgesellschaft den Verlag ermächtigt hat, die Rechte an den Bildern für weitere Veröffentlichungen zu gewäheren, und ob der Verlag diese Rechte an den Autor/die Autorin abtritt. In der Regel muss drn Autor/die Autorin die Genehmigung der Verwertungsgesellschaft einholen, was mit Kosten verbunden sein kann.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Bibliothekarin oder Ihren Bibliothekar vor Ort.

Open Access Finanzierung