Allgemeine Bedingungen für Veröffentlichungen von Originalpublikationen auf dem Dokumentenserver der Universität
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen regeln die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen der Mitglieder der Universität auf dem Dokumentenserver.
Artikel 1 - Gegenseitige Verpflichtungen zwischen dem/der Autor/in und der Universität
- Die Autorin oder der Autor ermächtigt die Universität, das Werk auf ihrem Dokumentenserver zu veröffentlichen.
- Die Universität verpflichtet sich das Werk auf ihrem Dokumentenserver zu veröffentlichen und mit einem eindeutigen Identifikator (Digital Object Identifier) zu versehen. Die von der Autorin/dem Autor gewählten Nutzungsbedingen (z.B. Creative Commons Lizenz) werden sowohl in den Metadaten als auch im Volltext angegeben.
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Mit der Veröffentlichung ihres/seines Werks auf dem Dokumentenserver willigt die Autorin oder der Autor ein, dass der Volltext für Text- und Datamining sowie auf Plattformen zur Plagiatserkennung verwendet werden darf.
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Einmal auf dem Dokumentenserver veröffentlichte Werke können nicht mehr zurückgezogen werden. Ebenso können einmal gewährte Nutzungsbedingungen nicht zurückgenommen werden.
Artikel 2 - Veröffentlichung und geistiges Eigentum
- Die Autorin oder der Autor bestätigt, dass sie bzw. er zum Zeitpunkt der Einreichung im Besitze aller Autorenrechte in Bezug auf sein Werk ist. Sie oder er bestätigt ausserdem, dass die Einwilligung seines allfälligen Verlages sowie ggf. diejenige des Herausgebers der Reihe, in der das Werk erschienen ist, vorliegt.
- Die Autorin oder der Autor ist insbesondere verpflichtet, die Universität über jegliche Lizenzvergabe, Rechtsabtretung oder Einräumung anderer Rechte an Dritte hinsichtlich der Veröffentlichung, der Verbreitung oder sonstigen Weitergabe des Werks zu unterrichten.
- Die Autorin oder der Autor verpflichtet sich im Übrigen, Dritten keine Rechte zu übertragen, die in irgendeiner Weise mit den in diesen Bedingungen eingegangenen Bestimmungen im Widerspruch stehen könnten. Sie oder er wird in jedem späteren Vertrag mit Dritten, die auf den vorliegenden Bedingungen beruhenden Rechte und Pflichten vorbehalten.
Artikel 3 - Elektronische Veröffentlichung der Dissertation
- Die Autorin oder der Autor bestätigt, dass die elektronische Version ihrer/seiner Dissertation, die der Universität im Hinblick auf die autorisierte Verbreitung zur Verfügung gestellt wird, mit der offiziellen, von der Jury genehmigten (Imprimatur, mit allen geforderten Korrekturen) und für die mögliche Veröffentlichung bestimmten Version übereinstimmt.
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Eine elektronische Version der Dissertation wird zum Zweck der Archivierung an die Schweizerische Nationalbibliothek weitergeleitet, die eine Langzeitarchivierung solcher Dokumente gewährleistet.
Artikel 4 - Verbreitung der Veröffentlichungen
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Der Autorin oder dem Autor steht es frei, das Werk nach eigenem Gutdünken zu verbreiten. Die Universität besitzt keine Exklusivrechte für den Vertrieb.
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Die Autorin oder der Autor kann die Veröffentlichung seines Werks durch eine Sperrfrist (Embargo) um maximal zwei Jahre verschieben. Sie oder er hat dazu vor der Veröffentlichung die Koordinationsstelle der Dokumentationszentren & Open Science entsprechend zu informieren. Während der gesamten Sperrfrist bleiben die Metadaten der Publikation allgemein zugänglich. Innerhalb der Universität bleiben sowohl Metadaten als auch Volltext zugänglich.
- Die Universität darf dem Volltext der Publikation Metadaten in vereinheitlichter Form hinzufügen.
- Die Universität ist berechtigt, in jeglicher (inkl. elektronischer) Form auf die Existenz des Werks, nötigenfalls mit einer kurzen Zusammenfassung, hinzuweisen und das Werk auf dem Internet zu verbreiten. Die Universität ist allerdings nicht verpflichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
- Die Universität verpflichtet sich, bei jeder Verbreitung des Werks den Namen des Autors in angemessener Weise aufzuführen, sowie auf die Autorenrechte sowie auf das Verbot jeglicher unerlaubter Wiedergabe des Werks hinzuweisen.
- Die Universität lehnt jede Haftung für einen allfälligen Missbrauch durch Personen ab, die Zugang zum Werk erhalten (Kopien, Plagiat, Änderungen, andere Eingriffe in die Integrität des Werks usw.).
- Auch wenn sie sich bemüht, das Werk bestmöglich gegen die missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen, übernimmt die Universität keine Verantwortung und erteilt keine Garantie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der mit der elektronischen Aufbewahrung des Werks verbundenen Ausrüstung und technischen Mittel. Die Autorin oder der Autor verzichtet darauf, für allfällige Folgen im Zusammenhang mit Computerpiraterie ("Hacking") rechtlich oder mit anderen Massnahmen gegen die Universität vorzugehen. Die Rechte der Autorin oder des Autors gegenüber den Urhebern solcher Akte bleiben gewahrt.
Artikel 5 - Rechtliche Verantwortung
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Die Autorin bzw. der Autor ist gemäss den anwendbaren Gesetzesbestimmungen für den Inhalt ihres/seines Werks allein verantwortlich, namentlich in Bezug auf Zitate, anderweitige Verwendungen von oder Verweise auf Werke Dritter.
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Die Autorin oder der Autor bestätigt insbesondere, dass sie bzw. er für vollständig oder teilweise reproduzierte Werke (Illustrationen, Multimedia-Auszüge, usw.) von den Berechtigten alle erforderlichen Genehmigungen schriftlich eingeholt hat. Sie oder er verpflichtet sich ferner, allfällige Klagen gegen die Universität in diesem Zusammenhang in seinem Namen zu übernehmen.
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Die Autorin oder der Autor ist verantwortlich für den Schaden, den die Universität im Falle einer Verletzung ihrer bzw. seiner vertraglichen Pflichten erleidet.
Artikel 6 - Finanzieller Aufwand
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Die mit der elektronischen Verbreitung des Werkes verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Universität.
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Die Autorin oder derer Autor hat namentlich in Bezug auf die von ihr oder ihm gewährten Vertreibungsrechte, keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung.
Artikel 7 - Übermittlung des Werkes durch Mittelspersonen
- Im Falle einer Übermittlung zur Veröffentlichung durch ein Mitglied der Universität, das als Vermittler fungiert, stellt dieses sicher, dass der Autor/die Autorin den vorliegenden Nutzungsbedingungen zustimmt. Nur der/die Autor/in hat das ausschliessliche Recht, die Nutzung seines/ihres Werkes zu verbieten oder zu genehmigen und kann die Bedingungen für die Verbreitung durch die Universität festlegen.
Artikel 8 - Gültigkeit
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für eine unbestimmte Dauer. Sie werden jedoch bei Missachtung, insbesondere von Artikel 1, hinfällig.
Artikel 9 - Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Die vorliegenden Bedingungen unterstehen dem Schweizer materiellen Recht, unter Vorbehalt der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Freiburg.