Allgemeine Bedingungen für Veröffentlichungen von Originalpublikationen auf dem Dokumentenserver der Universität

Die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (im folgenden: ANB) regeln die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen der Mitglieder der Universität Freiburg (im folgenden: Universität) auf dem Dokumentenserver.

Artikel 1 - Gegenseitige Verpflichtungen zwischen dem/der Autor/in und der Universität
  1. Die Autorin oder der Autor ermächtigt die Universität, das Werk auf ihrem Dokumentenserver zu veröffentlichen.
  2. Die Universität verpflichtet sich das Werk auf ihrem Dokumentenserver zu veröffentlichen und mit einem eindeutigen Identifikator (Digital Object Identifier) zu versehen. Die von der Autorin/dem Autor gewählten Nutzungsbedingen (z.B. Creative Commons Lizenz) werden sowohl in den Metadaten als auch im Volltext angegeben.
  3. Mit der Veröffentlichung ihres/seines Werks auf dem Dokumentenserver willigt die Autorin oder der Autor ein, dass der Volltext für Text- und Datamining sowie auf Plattformen zur Plagiatserkennung verwendet werden darf.

  4. Die Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver ist endgültig. Die Autorin oder der Autor kann sein/ihr Werk nachträglich nicht mehr zurückziehen.

Artikel 2 - Veröffentlichung und geistiges Eigentum
  1. Die Autorin oder der Autor bestätigt, dass sie bzw. er zum Zeitpunkt der Annahme der ANB im Besitze aller Autorenrechte in Bezug auf sein Werk ist. Sie oder er bestätigt ausserdem, dass die Einwilligung seines allfälligen Verlages sowie ggf. diejenige des Herausgebers der Reihe, in der das Werk erschienen ist, vorliegt.
  2. Die Autorin oder der Autor ist insbesondere verpflichtet, die Universität über jegliche Lizenzvergabe, Rechtsabtretung oder Einräumung anderer Rechte an Dritte hinsichtlich der Veröffentlichung, der Verbreitung oder sonstigen Weitergabe des Werks zu unterrichten.
  3. Die Autorin oder der Autor verpflichtet sich im Übrigen, Dritten keine Rechte zu übertragen, die in irgendeiner Weise mit den in den ANB eingegangenen Bestimmungen im Widerspruch stehen könnten. Sie oder er wird in jedem späteren Vertrag mit Dritten, die auf den vorliegenden ANB beruhenden Rechte und Pflichten vorbehalten.
Artikel 3 - Elektronische Veröffentlichung der Dissertation
  1. Im Falle der elektronischen Veröffentlichung einer Dissertation bestätigt der Autor/die Autorin, dass die der Universität übermittelte elektronische Version des Werks mit der offiziellen, von der Promotionskommission genehmigten Version seiner/ihrer Dissertation (Imprimatur, mit allen erforderlichen, ordnungsgemäß vorgenommenen Korrekturen) sowie mit der eventuell zur Veröffentlichung bestimmten gedruckten Version übereinstimmt.

  2. Eine elektronische Version der Dissertation wird zum Zweck der Archivierung an die Schweizerische Nationalbibliothek weitergeleitet, die eine Langzeitarchivierung solcher Dokumente gewährleistet.

Artikel 4 - Verbreitung der Veröffentlichungen
  1. Der Autorin oder dem Autor steht es frei, das Werk nach eigenem Gutdünken zu verbreiten/veröffentlichen. Die Universität besitzt keine Exklusivrechte für den Vertrieb/die elektronische Veröffentlichung.

  2. Die Autorin oder der Autor kann die elektronische Veröffentlichung seines Werks durch eine Sperrfrist (Embargo) um maximal zwei Jahre verschieben. Sie oder er hat dazu die Koordinationsstelle der Dokumentationszentren & Open Science entsprechend zu informieren und zwar vor der Veröffentlichung. Während der gesamten Sperrfrist bleiben die Metadaten der Publikation allgemein zugänglich. Innerhalb der Universität bleiben sowohl Metadaten als auch Volltext zugänglich.

  3. Die Universität darf dem Volltext der Publikation Metadaten in vereinheitlichter Form hinzufügen.
  4. Die Universität ist berechtigt, in jeglicher (inkl. elektronischer) Form auf die Existenz des Werks, nötigenfalls mit einer kurzen Zusammenfassung, hinzuweisen und das Werk auf dem Internet zu verbreiten. Die Universität ist allerdings nicht verpflichtet, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
  5. Die Universität verpflichtet sich, bei jeder Verbreitung des Werks den Namen des Autors in angemessener Weise aufzuführen, sowie auf die Autorenrechte sowie auf das Verbot jeglicher unerlaubter Wiedergabe des Werks hinzuweisen.
  6. Die Universität lehnt jede Haftung für einen allfälligen Missbrauch durch Personen ab, die Zugang zum Werk erhalten (Kopien, Plagiat, Änderungen, andere Eingriffe in die Integrität des Werks usw.).
  7. Auch wenn sie sich bemüht, das Werk bestmöglich gegen die missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen, übernimmt die Universität keine Verantwortung und erteilt keine Garantie für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der mit der elektronischen Aufbewahrung des Werks verbundenen Ausrüstung und technischen Mittel. Die Autorin oder der Autor verzichtet darauf, für allfällige Folgen im Zusammenhang mit Computerpiraterie ("Hacking") rechtlich oder mit anderen Massnahmen gegen die Universität vorzugehen. Die Rechte der Autorin oder des Autors gegenüber den Urhebern solcher Akte bleiben gewahrt.
Artikel 5 - Verantwortlichkeiten
  1. Die Autorin bzw. der Autor ist gemäss den anwendbaren Gesetzesbestimmungen allein für den Inhalt ihres/seines Werks verantwortlich, insbesonder in Bezug auf Zitate, anderweitige Verwendungen von oder Verweise auf Werke Dritter.

  2. Die Autorin oder der Autor garantiert insbesondere, dass sie bzw. er über alle erforderlichen schriftlichen Genehmigungen der Rechteinhaber für vollständig oder teilweise reproduzierte Werke (Illustrationen, Multimedia-Auszüge, usw.) verfügt. Sie oder er verpflichtet sich ferner, allfällige Klagen gegen die Universität in diesem Zusammenhang in seinem Namen zu übernehmen.

  3. Die Autorin oder der Autor haftet für alle Schäden, die der Universität in Zusammenhang mit einer Verletzung der ANB von ihrer bzw. seiner Seite entstehen.

Artikel 6 - Kosten und Honorare

  1. Die mit der elektronischen Verbreitung des Werkes verbundenen Kosten gehen zu Lasten der Universität.

  2. Der Autorin oder dem Autor steht kein Honorar zu.

Artikel 7 - Gültigkeit

Die ANB gelten während der gesamt Laufziet des Verlagsvertrags, der seinerseits unbefristet ist.

Artikel 8 - Kündigung

Im Falle einer Verletzung der ANB durch die Autorin oder den Autor kann die Universität den Verlagsvertrag mit unmittelbarer Wirkung kündigen

Artikel 9 - Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Schweizer materielle Recht ist anwendbar, unter Vorbehalt der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

  1. Gerichtsstand ist Freiburg.