Organe und Kommissionen
Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das höchste Organ der Fakultät und verantwortlich für alle die Fakultät betreffenden Entscheidungen. Er wird von dem/der Dekan/in präsidiert und setzt sich zusammen aus der Professorenschaft und aus Vertretungen des Mittelbaus, der Studierenden, des Freiburger Spitals oder des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit, sowie des administrativen und technischen Personals. Die Zuständigkeiten des Fakultätsrates sind in den Statuten der Fakultät im Detail beschrieben. Der Fakultätsrat tagt mindestens 3 mal pro Semester zu den im Fakultätskalender angegebenen Terminen.
Abteilungsrat
Die beiden Abteilungsräte bereiten die Geschäfte des Fakultätsrates vor und beraten und unterstützen den Dekan in allen laufenden und wichtigen Geschäften. Sie bestehen aus den Abteilungsleitenden sowie den PräsidentInnen der jeweiligen Departemente.
Dekan / Dekanin
Der Dekan oder die Dekanin ist das leitende und vollziehende Organ der Fakultät, unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der zentralen Organe, des Fakultätsrats und des Dekanatsrats. Seine/ihre Aufgaben sind in den Statuten der Fakultät verankert, und seine/ihre Tätigkeit wird durch die Fakultätsverwaltung unterstützt.
Dekanatsrat
Der Dekanatsrat besteht aus dem Dekan oder der Dekanin und zwei Vizedekanen oder Vizedekaninnen, welche verschiedenen Abteilungen angehören. Er unterstützt und berät den Dekan oder die Dekanin in all seinen oder ihren Aufgaben. Die Aufgaben des Dekanatsrates sind in den Statuten der Fakultät erläutert.
Studiengesuchskommission
Die Studiengesuchskommission ist das zuständige Organ der Fakultät für die Anerkennung vorgängig erworbener Diplome oder Teilstudien, sowie für Ausnahmen einer Vorschrift oder eines Studienplans. Geleitet von einem/r Vertreter/in der Professorenschaft setzt sie sich aus einem/r Studienberatenden jedes Unterrichtsbereichs, sowie je einem/r Vertreter/in der wissenschaftlichen Mitarbeitenden zusammen. Sie prüft die eingereichten Anrechnungs- und Studiengesuche und unterbreitet die Vorschläge dem Fakultätsrat.
Finanzkommission
Die Finanzkommission besteht mindestens aus den DepartementspräsidentInnen und wird vom Dekan oder der Dekanin geleitet. Die Finanzkommission ist verantwortlich für die Ausarbeitung eines Vorschlages zur Verteilung der Sachkredite zwischen den zwei Abteilungen.