Tierschutzbüro
Aufgaben der Tierschutzbeauftragten
Die Tierschutzbeauftragten sind von der biomedizinischen Forschung unabhängige Tierärztinnen, die direkt dem Dekanat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät unterstellt sind und das 3R-Prinzip in allen Bereichen der Versuchstierkunde fördern.
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Beratung und Unterstützung von Wissenschaftler_innen
- Planung und Durchführung von Tierversuchen nach dem 3R-Prinzip: Prüfung von Gesuchen zur Bewilligung von Tierversuchen vor der Einreichung bei den kantonalen Behörden (Veterinäramt); Berücksichtigung der 3R bei der Planung und Unterstützung bei der Durchführung im Versuch;
- Unterstützung bei der Eingabe der Gesuche und jährlichen Berichte sowie der Verwaltung der Bewilligungen;
- Umsetzung der aktuellen Kenntnisse aus der Labortierkunde und Veterinärmedizin für optimale Versuchsbedingungen (Anästhesie, Analgesie, Chirurgie, Überwachung, Abbruchkriterien usw.);
- Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Tierhaltungen.
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Aus- und Weiterbildung für Forschende und Tierpflegepersonal
- Überprüfung der Einhaltung der obligatorischen Aus- und Weiterbildungen betreffend Arbeit mit Versuchstieren;
- Auskünfte an das Personal über das Kursangebot;
- Durchführung von internenWeiterbildungen;
- Koordination der Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Kursanbietern vor allem der Schweizerischen Gesellschaft für Versuchstierkunde (SGV) und der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte (VSKT) akkreditierten Kurse.
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Interne Kontrollen
- Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Tierhaltungen;
- Durchführung der Tierversuche gemäss Bewilligung;
- In diesem Zusammenhang sind die Tierschutzbeauftragten von den Forschungsgruppen unabhängig und sachverständige Kontaktpersonen für das kantonale Veterinäramt (Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW).
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Weitere Aufgaben
- Veterinärmedizinische Versorgung der Versuchstiere;
- Schnittstellenfunktion mit den Veterinärbehörden in allen Bereichen von Tierversuchen und -haltungen:
- LSVW (das kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
- BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
- Information der Wissenschaftler_innen über die Eingabefristen für Tierversuchsanträge bei den kantonalen Behörden;
- Weitergabe von relevanten Informationen von Institutionen und Behörden im In- und Ausland im Bereich Versuchstierkunde (z.B. Schweizer Gesellschaft für Versuchstierkunde SGV, Institut für Labortierkunde LTK, Réseau des animaleries lémaniques Résal, BLV usw.);
- Zusammenarbeit, Wissens- und Informationsaustausch mit den Tierschutzbeauftragten anderer Institutionen (Universitäten, ETH, Industrie) im Schweizer AWO-Netzwerk (AWO = Animal Welfare Officer) und anderen fachverwandten Spezialist_innen im In- und Ausland;
- Zusammenarbeit mit dem SAFN (Swiss Animal Facility Network), 3RCC (Schweizer 3R-Kompetenzzentrum) usw.
Kontakt
Dr. med. vet. Andrina Zbinden-Hauzenberger
Tierärztin
andrina.zbinden@unifr.ch
+41 26 300 86 16
Dr. med. vet. Nina Eva Trimmel
Tierärztin