Habilitation

Die Habilitation wird von der Fakultät in Form einer Urkunde vergeben und ist ein höheres Diplom, welches dazu befähigt, das betreffende Lehrfach bzw. die betreffenden Lehrfächer auf Universitätsniveau zu unterrichten. Die Inhaber oder Inhaberinnen einer Habilitation, welche die venia legendi erhalten haben, tragen den Titel eines Privatdozenten oder einer Privatdozentin

Habilitationskandidatinnen und -kandidaten müssen im Besitz eines Doktortitels sein. Das Habilitationsverfahren, insbesondere die Voraussetzungen, die einzureichenden Dokumente und die Schritte des Verfahrens, sind im Habilitationsreglement beschrieben. Bei Eröffnung des Verfahrens wird eine Habilitationskommission vom Fakultätsrat eingesetzt, der dreimal pro Semester stattfindet (Termine im Fakultätskalender). Das gesamte Verfahren kann sechs Monate oder länger dauern.

Die Habilitationsurkunde wird traditionell im Rahmen der Diplomfeier der Master-, Doktorats- und Habilitations-Absolvent_innen der Fakultät verliehen.