Doktorat der Medizin (MD)
Seit 2019, kann die Fakultät den akademischen Grad eines Doktors der Medizin verleihen. Der Grad eines Doktors bescheinigt die Befähigung zu wissenschaftlicher Forschung von hoher Qualität aufgrund einer selbstständigen Originalarbeit.
Das Doktoratsreglement regelt das Doktoratsstudium an der Fakultät.
Doctoral student event
Downlaod the presentations from the event of 17 June 2024.
Procedure for finishing a thesis
The next doctoral student event will take place at the end of Spring Semester 2025.
Dekanat Kontaktperson:
doctorate-scimed@unifr.ch
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Das Doktorat der Medizin anfangen
- Bedingung: Der/die KandidatIn muss ein Master in Medizin und eidgenössisches medizinisches Diplom haben.
- Um ein Doktorat der Medizin anzufangen, muss der/die KandidatIn das Anmeldeformular für das medizinische Doktoratsstudium, unterzeichnet durch den/die LeiterIn, einreichen. Das unterschriebene Originaldokument muss im Dekanat abgegeben werden. Achtung, falls der/die LeiterIn nicht teil der Professorenschaft ist, treten Spezialrichtlinien in Kraft.
- Der/die KandidatIn meldet sich an der Universtät an der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung an, falls er/sie noch nicht eingeschrieben ist. Falls die Kandidatin oder der Kandidat schon an der Universität immatrikuliert ist, wird die Anmeldung von der Verantwortlichen der Doktorate im Dekanat vorgenommen, sobald alle Zulassungsbedingungen erfüllt sind. Die Anmeldung erfolgt nicht über MyUniFR.
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Während dem Doktorat der Medizin
- Spätestens ein Jahr nach Beginn des Doktoratsstudium enscheidet der/die LeiterIn über den Unterbruch oder die Fortsetzung des Studiums. Er/sie reicht beim Dekanat einen Bericht ein.
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Das Doktorat der Medizin beenden
Auswahl der Prüfungskommission
- Um das Doktoratsstudium abzuschliessen, schlagen der/die KandidatIn und der/die LeiterIn Mitglieder für die Dissertationskommission vor. Die Kommission besteht aus mindestens: dem/der LeiterIn, einem/r internen ExpertIn, einem/r externen ExpertIn.
- Der Fakultätsrat bestätigt auf Empfehlung der MD-Kommission die Dissertationskommission.
Erste Einreichung
- Der/die KandidatIn schickt seine Doktorarbeit den Mitgliedern der Prüfungskommission (ausser dem/der PräsidentIn). Die Mitglieder der Prüfungskommission lesen die Arbeit und erstellen ein Gutachten, welches sie dem Dekanat schicken. Es wird empfohlen, den Kommissionsmitgliedern einen Monat Zeit für die Abgabe ihres Gutachtens zu geben.
- Der/die KandidatIn erstellt die Rechnung für die Anmeldung zur Doktoratsprüfung in seinem/ihrer MyUnifr-Konto (unter "Prüfungen") und bezahlt sie (uner "Meine Fakultäre Rechnungen"). Die Gebühr für die Einreichung der Doktorarbeit beträgt CHF 400. Diese Gebühr deckt die Entschädigung der ExpertInnen sowie die Organisation der Diplomfeier.
- Der/die KandidatIn reicht ein elektronisches Exemplar seiner/ihrer Doktorarbeit und eine (persönlich redigierte) ehrenwortliche Erklärung in seinem/ihrem MyUnifr-Konto (unter "Prüfungen") sowie ein gedrucktes Exemplar der Doktorarbeit direkt beim Dekanat ein. Diese Version der Doktorarbeit wird von einem Lebenslauf und der ehrenwörtliche Erklärung begleitet. Sie kann mit einfachen Plastikringen gebunden sein.
Konsultation
- Sobald die Mitglieder der Dissertationskommission ihre Gutachten eingereicht haben, kann die Dissertation mit den Gutachten zwei Wochen lang im Dekanat von den Mitgliedern der Professorenschaft eingesehen werden.
Entscheid
- Die Dissertationskommission akzeptiert die Dissertation oder lehnt sie ab. Falls sie abgelehnt ist, kann der/die KandidatIn sie überarbeiten und nochmals einreichen.
- Die MD-kommission trifft den definitiven Entscheid, basierend auf den Gutachten der Dissertationskommission.
Definitive Einreichung
- Spätestens sechs Monate nach dem Entscheid reicht der/die KandidatIn die definitive Version seiner Dissertation ein. Eine erste nicht-gebundene Version ist eingereicht, um vom Dekan genehmigt zu werden. Nach der Genehmigung, druckt der/die Kandidatin vier gebundene Kopien und reicht sie beim Dekanat ein. Eine Checkliste für die definitive Einreichung ist vorhanden.
- Mit der definitiven Einreichung liegt der/die KandidatIn eine Zusammenfassung seiner/ihrer Dissertation vor.