Einsprachen und Rekurse
Die Einsprache- und Rekursverfahren sind formelle Abläufe, welche in den Statuten vom 4. November 2016 der Universität Freiburg genau beschrieben sind (vgl. Art. 120 und 121).
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Einsprachen
Studierende, welche eine Prüfung abgelegt haben, können ihre Prüfung einsehen.
Gemäss Art. 5 Abs. 2 des Reglements vom 18. Dezember 2023 über das Einspracheverfahren an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät ist eine vorherige Einsichtnahme in die Prüfung erforderlich, um eine Einsprache gegen Entscheide über die inhaltliche Bewertung von Prüfungen oder andere Fähigkeitsbewertungen einzureichen.
Einspracheverfahren
Entscheide über die Bewertung der Leistungskontrollen und Entscheide betreffend die Anerkennung von Studienleistungen können Gegenstand einer Einsprache sein. Das Verfahren ist im Reglement geregelt. Um eine Einsprache einzureichen, folgen Sie bitte dem Verfahren.
Die Einsprache muss schriftlich (Formular) und unterschrieben beim Dekanat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät eingereicht werden. Eine Eingangsbestätigung wird Ihnen zugesendet.
Die Antwort wird Ihnen innerhalb der gesetzten Frist direkt vom Departement/von der Abteilung mitgeteilt. -
Rekurse
Rekurse können bei der Internen Rekurskommission eingereicht werden, gegen:
- Entscheide über Einsprachen
- Entscheide der Dozierenden, soweit sie nicht die inhaltliche Bewertung von Prüfungen und andere Fähigkeitsbewertungen betreffen
- Entscheide betreffend die Zulassung zu einem bestimmten Studiengang
- weitere Entscheide, soweit dies ein Reglement der Universität, der Fakulät, des Departements oder des Institut vorsieht,
Der Rekurs ist innerhalb von dreissig Tagen nach der Mitteilung des Entscheids beim Rektorat der Universität einzureichen.
Universität Freiburg
Interne Rekurskommission
Rektorat
Av. de l'Europe 20
CH–1700 Freiburg