Bei Fragen zur Einschreibung in Lehrveranstaltungen, zu Prüfungsanmeldungen oder zu Ihrem Studierendenportal wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpersonen in den Sekretariaten der jeweiligen Fachbereiche.
Die Anmeldung zu den Unterrichtseinheiten wird sehr empfohlen, insbesondere um Ihnen einen Platz in den Vorlesungen und vor allem in den Praktika zu sichern.
Verspätete Einschreibung und Änderungen: 24.02.25 - 04.04.25
Vorlesungszeit: 17.02.25 - 28.05.25
Hinweise
Neue Studierende warten mit der Anmeldung bis zum "Getting Started" Empfangstag.
Um sich in Kurse einzuschreiben, müssen Sie die Gebühren für das Semester bezahlt haben. Achten Sie darauf, dass Sie sich korrekt für die Kurse anmelden und überprüfen Sie Ihre Angaben unter "Studiengang".
Bei individuell zusammengestellten Studienplänen können bestimmte Lehrveranstaltungen nicht in der Auswahl erscheinen. In diesem Fall schreiben Sie sich ausserplanmässig ("Hors plan d'études") ein und begründen Sie, warum Sie sich für diese Lehrveranstaltung einschreiben. Falls Ihre Begründung nicht nachvollziehbar ist, kann Ihre Einschreibung abgelehnt werden.
Sollten Sie entscheiden, den Kurs doch nicht zu besuchen, melden Sie sich ab. Bei Kursen mit laufender Bewertung wenden Sie sich an die Ansprechperson des entsprechenden Bereichs.
Die Anmeldung zu den Prüfungen ist obligatorisch. Die Einschreibungen für Lehrveranstaltungen werden nicht automatisch in Prüfungsanmeldungen übertragen. Bitte beachten Sie die Fristen. Jede Unterrichtseinheit wird 2 bis 3 Mal pro Jahr geprüft.
Bachelor und Master of Science: Vor jeder Session wählen Sie, für welche der angebotenen Prüfungen Sie sich anmelden.
Bachelor of Medicine: Alle Prüfungen eines Anrechnungseinheit müssen in der gleichen Session abgelegt werden. Sie haben die Wahl, alle Prüfungen in der Session nach dem Semester oder in der Herbstsession abzulegen
1) auf MyUnifr: bis 25.07.25 2) per Brief/Formular: bis 15.08.25 3) an den Dekan: bis 15 Tage nach der Prüfung
* Die voraussichtlichen Daten der schriftlichen Prüfungen sind ab Beginn des Prüfungsanmeldezeitraums verfügbar. ** Prüfungen können an Samstagen und Feiertagen stattfinden!
Sie können Ihre Einschreibung für eine Prüfung (BSc/MSc) oder für alle Prüfungen einer Anrechnungseinheit (BMed) wie folgt zurückziehen:
Online im Studierendenportal bis jeweils zum oben unter Punkt 1 genannten Datum.
Schriftlich (Brief) oder mit dem Formular, ans Dekanat, ohne Begründung, bis jeweils zum oben unter Punkt 2 genannten Datum. Vergessen Sie nicht, den Code der Prüfung sowie Ihre Studierendennummer anzugeben.
Schriftlich (Brief), adressiert an den Dekan der Fakultät und mit Begründung (originales ärztliches Zeugnis, Todesfall in der nahen Verwandtschaft, usw.), im unter Punkt 3 genannten Zeitraum. Der Dekan entscheidet, ob die Prüfungsabmeldung akzeptiert wird. Vergessen Sie nicht, den Code der Prüfung sowie Ihre Studierendennummer anzugeben. Die Einreichfrist für das Original-Arztzeugnis beträgt fünfzehn Tage ab dem Tag nach der verpassten Prüfung.
Keine nachträgliche Annullierung des Resultates kann beantragt werden.
Hinweise
Bachelor und Master of Science: Sie haben die Möglichkeit eines zweiten Versuchs, falls Ihre Note im ersten Versuch einer Prüfung < 4.0 ist.
Bachelor of Medicine: Sie können alle Prüfungen einer Anrechnungseinheit zweimal wiederholen, wenn der Durchschnitt der Anrechnungseinheit < 4.0 ist.
Um sich für eine Prüfung anzumelden, müssen Sie im Semester eingeschrieben sein.
Bei individuell zusammengestellten Studienplänen ist es möglich, dass bestimmte Lehrveranstaltungen nicht in der Auswahl erscheinen. In diesem Fall schreiben Sie sich bitte ausserplanmässig ("Hors plan d'études") ein und begründen Sie, warum Sie sich für diese Prüfung anmelden wollen. Falls Ihre Begründung nicht nachvollziehbar ist, kann Ihre Anmeldung abgelehnt werden.
Für die Anrechnung der Kreditpunkte lesen Sie diese Seite.
Studierende, welche eine Prüfung abgelegt haben, können ihre Prüfung einsehen.
Eine vorherige Einsichtnahme in die Prüfung ist erforderlich, um eine Einsprache gegen Entscheide über die inhaltliche Bewertung von Prüfungen oder andere Fähigkeitsbewertungen einzureichen.
Die Modalitäten der Einsichtnahme sind in den Leitlinien für die Einsichtnahme in Prüfungen festgelegt.
Sie müssen sich innerhalb von sieben Tagen schriftlich (Formular per Email senden) bei der Ansprechperson des Studienbereichs der beanstandeten Entscheidung anmelden. Die Frist läuft ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses auf dem Portal MyUnifr. Sie erhalten anschliessend eine Einladung mit dem Datum und der Uhrzeit der Einsichtnahme.