FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Reglemente und Richtlinien

  • Reglemente und Richtlinien

    Die Reglemente und Richtlinien der Fakultät sind auf der Fakulsätswebseite zu finden: https://www.unifr.ch/ses/de/studium/reglemente.html

    Reglement über die Organisation des Studiums: Allgemeines Reglement

    Reglement für den Erwerb der Bachelor of Arts & Reglement für den Erwerb der Master of Arts: Reglemente zu den Bachelor- und Masterstudiengängen

    Reglement über das Einspracheverfahren & Richtlinien zum Einspracheverfahren: Reglement zum Einspracheverfahren sowie die Richtlinien, die z.B. im Falle der Anfechtung einer Note zu befolgen sind

     

Einschreibung Kurse / Prüfungen

  • Was ist ein ECTS
    • ECTS (European Credit Transfer System) ist ein Notensystem, das in der europäischen Hochschulbildung verwendet wird, um den Wert von Studiengängen und Abschlüssen zu bewerten. Alle    Studienleistungen,   die    für    eine gewählte   Studienrichtung   zählen   sollen, werden   in   Kreditpunkten   ECTS   abge-rechnet
    • Ein ECTS-Kreditpunkt entspricht etwa 25-30 Stunden studentischer Arbeit, d. h. der Student muss diese Zeit aufwenden, um einen Kurs zu besuchen, Hausaufgaben vorzubereiten, zu lernen etc.
    • ECTS- Punkte werden jeder Unterrichtseinheit zugeordnet. Eine    Semesterwochenstunde    entspricht 1.5 ECTS-Kreditpunkten.
    • Die Anrechnung von ECTS-Punkten hängt vom Bestehen der Prüfungen und/oder des Studienplans ab.

    Tuto : Wichtige Informationen über Ihr Studium

  • Wie kann ich mich für Kurse und Prüfungen einschreiben?

    Die Kurs‐ und Seminareinschreibungen erfolgen über Ihr MyUniFR-Konto. Eine Kurseinschreibung gilt gleichzeitig als Einschreibung für das Examen an der Prüfungssession am Semesterende (Wintersession am Ende des Herbstsemesters, Sommersession am Ende des Frühlingssemesters). Eine Prüfungseinschreibung erstellt automatisch die parallele Prüfungseinschreibung.

    Für die Teilnahme an einer Prüfung der Wiederholungssession (Prüfugen des HS und des HS des laufenden akademischen Jahres) ist eine Prüfungseinschreibung erforderlich.

    Bitte konsultieren Sie den Kalender der Prüfungssessionen auf unserer Webseite, um sich über die Einschreibedaten zu informieren.

    https://commonweb.unifr.ch/EcoDean/Pub/site_ses/img_online/A_2018/Mode%20d'emploi_D.pdf

    Tuto : Kurseinschreibung

  • Ich habe den Einschreibetermin für die Prüfungen verpasst. Kann ich mich nachträglich einschreiben?

    Gemäss Reglement (RegOrg Art. 23 Abs. 2) werden verspätete Anmeldungen zurückgewiesen, „es sei denn, die Kandidatin oder der Kandidat könne mit Belegen nachweisen, dass aussergewöhnliche, von seinem oder ihrem Willen unabhängige Umstände ihn oder sie an der rechtzeitigen Anmeldung gehindert haben. Der oder die Examensdelegierte entscheidet.“. Diese aussergewöhnlichen Umstände müssen in einem schriftlichen Antrag an den Examensdelegierten unter Beifügung von Belegen nachgewiesen werden; exams-delegate-ses@unifr.ch

  • Kann ich mich von den Prüfungen zurückziehen nach Ende der Einschreibefrist?

    Ja, Sie können sich bis zum letzten Arbeitstag am Mittag (12:00 Uhr) vor der Prüfung zurückziehen, ausser bei Prüfungen mit fortlaufender Evaluation. Falls der Rückzug nach dem offiziellen Termin der Rückzugsfrist erfolgt, wird die Prüfungsgebühr zurückbehalten. Der Rückzug muss auf Ihrem MyUniFR Konto erfolgen.

Prüfungen

Abschlussarbeiten

Master

Mobilität

Mehrsprachige Studien und Diplome

  • Wie viele ECTS-Kreditpunkte muss ich in jeder Sprache erwerben, um ein zweisprachiges oder ein dreisprachiges Diplom zu erhalten?

    Art. 15. Mehrsprachige Studien und Diplome (RegOrg)
    1. Einem/er Kandidat/In eines Bachelordiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigen ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entspreche.
    2. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entsprechen.
    3. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprachen Deutsch, Französisch und Englisch) erworben hat, und der oder die die Masterarbeit in einer der drei Sprachen verfasst hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.

Schlussbestätigung / Diplom

Nebenerwerb

  • Nebenerwerb für ausländische Studierende

    Ausländische Studierende können einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden pro Woche (oder bis zu 100% in den Sommerferien) ausüben, unter der Bedingung dass sie die ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens 36 ECTS).
    Das entsprechende Formular wird von der kantonalen Bevölkerungsdienststelle zur Verfügung gestellt. Das Dekanat kann dieses mit einer offiziellen Bestätigung ergänzen.