Tutorials (FR / DE)
FAQ (Frequently asked questions)
Enrollment courses / exams
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How can I register for courses and exams?
Registration for courses and seminars takes place via your MyUniFR account and also serves as registration for exams at the end of the course period (the winter session at the end of the autumn semester and the summer session following the spring semester). Course registrations automatically generate registrations for the corresponding exams.
To take an exam in the reassessment session (AS and SS exams of the current academic year), you must register directly for the exam.
Please consult the session schedule on our website to find out abour the registration dates.
https://commonweb.unifr.ch/EcoDean/Pub/site_ses/img_online/A_2018/Mode%20d'emploi_Fr.pdf
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I missed the registration date for the exams. Can I still register?
According to the regulations (RegOrg art. 23 al. 2), late registrations will be rejected, unless the candidate can prove that exceptional circumstances that are independent of his or her will have prevented him or her from registering in time , The exam delegate decides. These exceptional circumstances must be demonstrated in a written application to the exam delegate with supporting documents; exams-delegate-ses@unifr.ch.
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Can I withdraw from the exams after the registration deadline?
Yes, you can withdraw up to the last working day at noon (12:00 p.m.) before the exam, except for exams with ongoing evaluation. If the withdrawal occurs after the official deadline, the examination fee will be withheld. The withdrawal must be made in your MyUniFR account.
Exams
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I have a problem with the payment of the exam fees (e-payment)?
Go to the MyUniFR page. Try another browser e.g. Firefox. If the problem persists, please contact campuscard@unifr.ch.
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I passed an entire academic year, but received a grade below 4.0 in a course. Can I repeat this exam in the session in which I will take exams for the next academic year for the first time?
Yes. art. 8 al. 6 of the RegOrg does not contradict such a repetition.
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I passed an entire academic year, but received a grade below 4.0 in a course. Can I repeat this exam after I have already started the exams for the next academic year?
RegOrg Art. 8 Abs. 6: „Eine Kandidatin oder ein Kandidat verliert das Recht, eine ungenügende Prüfung zu wiederholen, falls das entsprechende Studienjahr gemäss Studienplan als bestanden gilt und sie oder er mit den Prüfungen des folgenden Studienjahres begonnen hat“. Falls jedoch noch ein zweiter Versuch offen ist, kann die Kandidatin oder der Kandidat einen begründeten Antrag 30 Tage nach Notenveröffentlichung beim Examensdelegierten einreichen ; exams-delegate-ses@unifr.ch
RegOrg art. 8 al. 6; A candidate loses the right to retake an insufficient exam if the relevant academic year is passed according to the curriculum and he or she has started the exams of the following academic year. If, however, a second attempt is still open, the candidate can submit a reasoned application to the exam delegate 30 days after publication of the grades; exams-delegate-ses@unifr.ch
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I have not yet passed the first or second year of study, but I would like to start the exams of the second and third years of study Is that possible?
RegBa art. 6 al. 1; The exams of the second year of study can only begin if at least 36 of 60 ECTS credits of the first year of study have been earned. As long as at least 48 of 60 ECTS credit points have not been earned, a maximum of five exams from the second academic year may be taken.
RegBa art. 8 al. 1; The exams of the third year of study can only start if the first year of study according to art. 3 al. 2 has been passed and at least 18 of 60 ECTS credits of the second year of study have been passed and the seminar paper has been accepted. As long as at least 36 of the 60 ECTS credits in the second year of study have not been passed, a maximum of five exams in the third year of study may be taken. An exception is only possible with a written request (letter or email) to the exam delegate examens exams-delegate-ses@unifr.ch. -
What can I do if my exams overlaps?
The exams are usually planned according to the lecture schedule, i.e. in the same time window. If you are enrolled in two lectures that take place on the same day, you must therefore expect overlaps. In this case, we advise you to give priority to the exams in your major. In the case of an oral exam, please notify the exam delegate.
Theses
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Kann ich als BWL-Student die Bachelorarbeit zu einem volkswirtschaftlichen Kurs schreiben (oder umgekehrt als VWL-Student zu einem BWL-Kurs)?
Alle Professoren der WiSo-Fakultät können Referenten von Bachelorarbeiten sein. Allerdings muss dabei das Studienreglement beachtet werden, welches einen Zusammenhang zwischen dem Thema der Arbeit und dem angestrebten Bachelortitel verlangt:
RegOrg Art. 5 Abs. 1: „1 Die Bachelorarbeit ist eine eigenständige und methodische Untersuchung eines Themas der gewählten Studienrichtung, durch welche ihre Verfasserin oder ihr Verfasser nachweist, dass sie oder er sich der wissenschaftlichen Literatur sowie des theoretischen und methodologischen Instrumentariums zu bedienen weiss. Sie muss im Bereich einer der besuchten Veranstaltungen geschrieben werden.“ Studierende, welche einen Professoren wählen dessen Lehre nicht in der entsprechenden Studienrichtung liegt, müssen ein Gesuch an den Examensdelegierten stellen, in welchem sie die Thematik und einen Projektvorschlag einreichen: exams-delegate-ses@unifr.ch -
Bis zu welchem Zeitpunkt darf ich meine Diplomarbeit abgeben, ohne die Gebühr des folgenden Semesters bezahlen zu müssen?
Bis zum letzten Donnerstag vor Beginn der Vorlesungen des folgenden Studiensemesters.
Master
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Ich schliesse meinen Bachelor im nächsten Semester ab. Kann ich bereits mit meinem Masterstudium beginnen?
Ja. Stellen Sie eine Anfrage auf MyUniFR für den vorzeitigen Beginn des Masterstudiums, um bereits max. 18 ECTS für das Masterstudium prüfen zu lassen. Diese Einschreibung ist nur für ein Semester gültig. Diese ECTS-Kreditpunkte können für ein Masterprogramm angerechnet werden, sobald der Bachelor bestanden ist und Sie sich auf MyUniFR definitiv für den entsprechenden Master eingeschrieben haben.
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Kann ich mich bereits für Masterkurse und -prüfungen einschreiben, auch wenn ich die Abschlussbestätigung für den Bachelor noch nicht erhalten habe?
Studierenden, welche alle Leistungsnachweise für den Bachelor mit Erfolg abgeschlossen und die Bachelorarbeit eingereicht haben, dürfen unbegrenzt an Prüfungen für Masterkurse teilnehmen, sofern sie im vorgezogenen Master eingeschrieben sind (cf. RegMA Art. 4).
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Ich möchte die Modulzuordnung eines Kurses, der in mehreren Modulen anrechenbar ist, ändern (z.B. Corporate Governance in FIN statt ACC) Ist das möglich?
Ja. Dazu muss im Portal MyUnifr ein Antrag für ECTS-Übertragungen gestellt werden (Studium > ECTS-Übertragung)
Mobilität
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Ich möchte an Austauschprogrammen (international oder national) teilnehmen. Wie muss ich vorgehen?
Sie finden nähere Informationen unter dem Menüpunkt Mobilität und in unserer Broschüre hier. Bitte beachten Sie die Fristen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie mobility-delegate-ses@unifr.ch
Mehrsprachige Studien und Diplome
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Wie viele ECTS-Kreditpunkte muss ich in jeder Sprache erwerben, um ein zweisprachiges oder ein dreisprachiges Diplom zu erhalten?
Art. 15. Mehrsprachige Studien und Diplome (RegOrg)
1. Einem/er Kandidat/In eines Bachelordiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigen ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entspreche.
2. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entsprechen.
3. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprachen Deutsch, Französisch und Englisch) erworben hat, und der oder die die Masterarbeit in einer der drei Sprachen verfasst hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.
Schlussbestätigung / Diplom
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Wann erhalte ich ein offizielles Dokument, das den erfolgreichen Abschluss meines Studiums bestätigt?
Nach Abschluss des Studiums erhalten Sie binnen 1-2 Wochen ein Abschlusszeugnis und ein Leistungsnachweis mit allen Resultaten. Das Abschlusszeugnis bestätigt den erfolgreichen Studienabschluss und hat den Wert eines Diploms – es ermöglicht Ihnen also, sich auf dem Arbeitsmarkt oder an anderen Universitäten zu bewerben.
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Wann bekomme ich meine Diplomurkunde?
Die Diplome werden einmal im Jahr im Oktober an der offiziellen Abschlussfeier verliehen. Eine Einladung zu dieser Feier wird Ihnen im September zugeschickt.
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Falls ich an der Promotionsfeier nicht teilnehmen konnte, wie kann ich zu meiner Diplomurkunde kommen?
Die Diplome können noch bis zum September des folgenden Jahres im Dekanat SES zu den angegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Wenn Sie das Diplom nicht persönlich abholen können, können Sie jemanden vorbeischicken (mit einer schriftlichen Vollmacht oder Ihrem Studentenausweis).
Nebenerwerb
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Nebenerwerb für ausländische Studierende
Ausländische Studierende können einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden pro Woche (oder bis zu 100% in den Sommerferien) ausüben, unter der Bedingung dass sie die ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens 36 ECTS).
Das entsprechende Formular wird von der kantonalen Bevölkerungsdienststelle zur Verfügung gestellt. Das Dekanat kann dieses mit einer offiziellen Bestätigung ergänzen.