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Mehrsprachige Studien und Diplome

  • Wie viele ECTS-Kreditpunkte muss ich in jeder Sprache erwerben, um ein zweisprachiges oder ein dreisprachiges Diplom zu erhalten?

    Art. 15. Mehrsprachige Studien und Diplome (RegOrg)
    1. Einem/er Kandidat/In eines Bachelordiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigen ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten in der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entspreche.
    2. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 40% der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der zweiten Studiensprache (Deutsch oder Französisch oder Englisch) erworben hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des zweisprachigen Studiums ausgestellt. Die Leistungen in der zweiten Sprache müssen mindestens 30 ECTS Kreditpunkten entsprechen.
    3. Einem/er Kandidat/In eines Masterdiploms, der oder die wenigstens 18 der hierfür zu berücksichtigenden ECTS-Kreditpunkte aus Prüfungen oder schriftlichen Arbeiten der Kurse und der Seminare in allen drei Studiensprachen Deutsch, Französisch und Englisch) erworben hat, und der oder die die Masterarbeit in einer der drei Sprachen verfasst hat, wird ein Diplom mit der Erwähnung des dreisprachigen Studiums ausgestellt.

Schlussbestätigung / Diplom

Nebenerwerb

  • Nebenerwerb für ausländische Studierende

    Ausländische Studierende können einen Nebenerwerb von höchstens 15 Stunden pro Woche (oder bis zu 100% in den Sommerferien) ausüben, unter der Bedingung dass sie die ersten zwei Semester erfolgreich abgeschlossen haben (mindestens 36 ECTS).
    Das entsprechende Formular wird von der kantonalen Bevölkerungsdienststelle zur Verfügung gestellt. Das Dekanat kann dieses mit einer offiziellen Bestätigung ergänzen.