Bachelor in Klinischer Heilpädagogik und Sozialpädagogik

Bachelor in Klinischer Heilpädagogik und Sozialpädagogik

Im Studium „Klinische Heilpädagogik und Sozialpädagogik“ (KHP-SP) werden wissenschaftliche und praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen für den Einsatz in verschiedenen Berufsfeldern der Heilpädagogik bzw. Sonderpädagogik und Sozialpädagogik erworben. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche und die gesamte Lebensspanne berücksichtigt. Im Zentrum steht die Beschäftigung mit Lebenslagen, Entwicklungskontexten und Lernsituationen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, deren Erziehung, Bildung oder selbständige Lebensführung erschwert sind. Schwerpunkte sind intellektuelle Behinderung (geistige Behinderung) sowie emotionale und soziale Entwicklungsstörungen (Verhaltensauffälligkeiten).

Das Studienprogramm KHP-SP ist schweizweit das einzige universitäre Angebot zur Qualifikation für wissenschaftliche und berufspraktische Tätigkeiten in diesen Themenfeldern. Die Studierenden entwickeln fundierte Kenntnisse zu sonder- und sozialpädagogischen Themen und Fragestellungen. Sie erwerben Grundlagen zur kritischen Reflexion und wissenschaftlichen Bearbeitung aktueller Anliegen und Herausforderungen der Heilpädagogik und Sozialpädagogik. Zudem eignen sie sich Grundkenntnisse aus Nachbardisziplinen wie Erziehungswissenschaften, Soziologie, Psychologie, Medizin und Rechtswissenschaften an, um der Komplexität und Interdisziplinarität der Themenfelder gerecht zu werden.

Weitere zentrale Ziele des Studiums sind der Erwerb praktischer Kompetenzen sowie die reflexive Verknüpfung von Theorie und Praxis. Die Praktika im ersten und zweiten Studienjahr fokussieren den Aufbau der Schlüsselkompetenzen pädagogische Beziehungsgestaltung und sonderpädagogische Diagnostik. Das Berufspraktikum während dem dritten Studienjahr dient der eingehenden Vertiefung und Anwendung gelernter Inhalte und praktischer Kompetenzen.

 

Zulassungsbedingungen

Es gelten die im Reglement vom 26. März 2020 über die Zulassung und die Immatrikulation der Studierenden und Hörer und Hörerinnen an der Universität Freiburg festgelegten Zulassungsbedingungen.


Darüber hinaus muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. a) Nachweis über ein vollzeitiges neunmonatiges Vorpraktikum in einer heilpädagogischen Institution
  2. b) Nachweis über neun Monate Tätigkeit als diplomierter Lehrer oder diplomierte Lehrerin (ein Schuljahr mit einem vollen Lehrpensum in allen Fächern).

Jedes Zulassungsgesuch muss bis zum 30. April eingereicht werden. Eine verspätete Anmeldung ist nicht möglich.

Wichtig

  • Studienbeginn nur im Herbstsemester möglich
  • Einreichung des Zulassungsgesuchs bis zum 30. April