Gleichwertigkeit Lizentiat / Master
Die Gleichwertigkeit des Niveaus zwischen den Lizentiaten und Universitätsdiplomen, die im "alten" Studiensystem verliehen wurden, und dem Masterdiplom wird offiziell anerkannt.
Inhaberin oder Inhaber eines Lizentiates oder eines Universitätsdiploms tragen somit von Rechts wegen den Titel eines Masterdiploms anstelle des früheren Titels.
Der Titel, der unter das alte Recht fällt, und der Titel Master of Arts, Master of Law, Master of Science oder Master of Theology können jedoch nur abwechselnd geführt werden; eine gleichzeitige Verwendung der beiden Titel auf demselben Dokument ist nicht zulässig.
Die detaillierte Bezeichnung der Studienrichtung im akademischen Titel des Masters ist jedoch nicht zulässig, da die Inhalte des alten Studienganges oft nicht mit den Inhalten der neuen Masterstudiengänge übereinstimmen.
Die von der Universität Freiburg ausgestellte Äquivalenzbescheinigung stellt daher kein Masterdiplom dar, sondern bestätigt lediglich die Gleichwertigkeit der erworbenen Titel.
Verfahren zur Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung Lizentiat / Master
Das Gesuch muss elektronisch an die Akademische Direktion der Universität Freiburg mit dem zur Verfügung stehenden Formular eingereicht werden. Dem Antrag muss eine Kopie beigefügt werden, die die Zahlung der für diese Dienstleistung erforderlichen Gebühr bestätigt.
Nach Überprüfung der Erlangung des alten Titels erstellt die Akademische Direktion das angeforderte Dokument, das der Antragstellerin oder dem Antragsteller per Post zugestellt wird.
Gebühr
Die Gebühr für die Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung Lizentiat/Master beträgt CHF 50.00 und ist im Voraus über die untenstehende Bankverbindung zu bezahlen:
Freiburger Kantonalbank
IBAN: CH56 0076 8011 0040 1760 0
Clearing: 768
SWIFT: BEFRCH22
Begünstigter:
Universität Freiburg
Verwaltung
CH - 1700 Freiburg
Verwendungszweck: TE-20003
Frist
Etwa 3 Wochen