Forschungsstipendien der Unifr im Rahmen eines Postdoktorats 

Die Stipendien der Unifr, die im Rahmen eines Postdoktorats vergeben werden, ermöglichen es Postdoktorandinnen und Postdoktoranden mit Wohnsitz im Ausland während maximal drei Monaten einen Forschungsaufenthalt an der Unifr zu absolvieren.

  • Kriterien für die Bewerbung
    • Abschluss eines Doktoratsstudiums innerhalb der letzten drei Jahre an einer ausländischen, von der Universität Freiburg anerkannten Universität zum Zeitpunkt der Bewerbung
    • Wohnsitz ausserhalb der Schweiz
    • Anstellung oder Mitarbeit an einem Forschungszentrum einer ausländischen Universität
    • Ein Forschungsprojekt einreichen, das an der Unifr durchgeführt werdne soll

    Rechtzeitige Einreichung der Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe Liste unten)

  • Dokumente zum Einreichen

    Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Dokumente enthalten (es werden nur Online-Bewerbungen akzeptiert):

    Administrative Dokumente:

    1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (muss ausgedruckt, unterschrieben und erneut hochgeladen werden)
    2. Lebenslauf/Lebenslauf
    3. Unterstützungsschreiben der Professorin oder des Professors der Universität Freiburg, die/der die Bewerberin/den Bewerber in seine/ihre Forschungsgruppe aufnimmt
    4. Kopie des Doktoratdiploms, das innerhalb der letzten drei Jahre erworben wurde
    5. Bestätigung des Forschungszentrums an einer ausländischen Universität, an der der Kandidat/die Kandidatin angestellt oder beteiligt ist
    6. Wohnsitzbestätigung
    7. Digitales Ausweisfoto (JPEG-Format)
    8. Kopie des Reisepasses

    Wissenschaftliche Dokumente

    1. Beschreibung des Forschungsprojekts an der Universität Fribourg
    2. Beschreibung der Notwendigkeit des Stipendiums zur Durchführung des Forschungsprojekts und Begründung, warum die Forschung an der Universität Freiburg durchgeführt werden muss
    3. Liste der Publikationen

    Die Diplome und die anderen erforderlichen Dokumente im Bewerbungsdossier müssen als beglaubigte Kopien der Originale beigelegt werden und/oder müssen übersetzt werden. Als Sprachen für die Dokumente oder Übersetzungen sind Deutsch, Englisch und Französisch zugelassen. Sind die beigefügten Dokumente in einer anderen Sprache, werden nur beglaubigte Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer akzeptiert.

  • Bewerbungsfristen

    Die Bewerbungsfristen sind zwei Mal jährlich wie folgt:

    • 28. Februar für Aufenthalte mit Beginn frühestens am folgenden 1. September (der Bewerbungslink steht ab dem 1. Oktober zur Verfügung)
    • 30. Juni für Aufenthalte mit Beginn frühestens am folgenden 1. Februar (der Bewerbungslink steht ab dem 1. Mai zur Verfügung)

    Achtung: Der Antrag auf Erteilung eines Visums kann bis zu drei Monate beanspruchen!

Klicken Sie hier, um die Bewerbung zu starten:

Bewerbung

Ihre Bewerbung ist erst vollständig, wenn alle erforderlichen Dokumente auf INSCRUNI hochgeladen wurden.