Fragen und Antworten
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Was tun falls die Kurse des Studienvertrages gewechselt werden und nicht mehr mit dem Studienvertrag übereinstimmen?
In diesem Fall kann der/die Student/in auf das Studienvertragsformular, welches er/sie erhalten hat, auf dem zweiten Blatt mit den „Changes" die neuen gewählten Kurse einschreiben. Das ausgefüllte Dokument muss an den Studienkoordinator (Heimatuniversität) zur Unterschrift gesendet werden. Dieser sollte den geänderten und unterzeichneten Studien vertrag zur Unterschrift an die Dienstelle für internationale Beziehungen der Heimatuniversität übergeben. Die Dienststelle oder der/die Student/in wird dann das Dokument an die Gastuniversität (Universität Freiburg) weiterleiten.
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Was tun um den Austauschaufenthalt um ein zusätzliches Semester zu verlängern?
Der/Die Studierende muss vom Studienkoordinator seiner Heimatuniversität den Antrag auf eine Verlängerung an die Dienststelle für internationale Beziehungen in Freiburg stellen lassen und einen auch vom Studienberater der Heimatuniversität unterzeichneten Studienvertrag für das beantragte Semester vorweisen.
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Wann werden die Studienprogramme (Kursverzeichnisse) der Universität Freiburg auf dem Internet aufgeschaltet und zugänglich?
Die Studienprogramme werden auf den Internetseiten jeder Fakultät zirka im Verlaufe der Monate Juni für das nächste Akademische Jahr aufgeschaltet und ab dann zugänglich.
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Wann und wo werden die Prüfungsdaten des Semesters publiziert?
Die Prüfungsdaten werden auf den Webseiten der einzelnen Fakultäten der Universität Freiburg publiziert. Dafür muss der Student/in regelmässig diese Seiten ansehen. Die Daten werden normalerweise gegen Ende des Semesters aufgelistet. Die Daten können auch bei den Professoren direkt eingeholt werden.
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Wann erhalten die Austauschstudenten/innen die Unterlagen und Informationen über den zukünftigen Aufenthalt in Freiburg und an der Universität?
Die Unterlagen und Informationen für den zukünftigen Aufenthalt werden von der Universität Freiburg weitergeleitet wenn die offizielle Nomination der Heimatuniversität eingetroffen ist. Das „Infopackage" wir per Email an die Studenten/innen gesendet (Zirka im Monat März für das nächste Herbstsemester (HS) und im Verlaufe des Monats November für das nächste Frühlingsemester (FS).
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Was passiert, wenn am Ende meines Aufenthaltes noch Geld auf meiner Campus-Karte ist?
Unser Tipp bezüglich der Campus Card: Laden Sie am Ende Ihres Aufenthaltes nicht zu viel Geld auf Ihrer Campuskarte, da eine Verwaltungsgebühr von CHF 5.00 erhoben wird, wenn Sie das Restgeld von Ihrer Karte abheben möchten.
Bei Verlust oder Problemen mit der Campuskarte wenden Sie sich bitte an: UNI-INFO Büro (MIS 10).