Studierende mit besonderen Bedürfnissen
Studierende, deren Mobilitätsaufenthalt im Rahmen des Programms Swiss-European Mobility durch ihre persönlichen Umstände oder ihre körperliche oder geistige Gesundheit erschwert werden würde, können bei der nationalen Agentur Movetia zusätzliche Mittel beantragen (bis maximal CHF 12’000.–). Mit dieser Unterstützung kann ein Teil der durch eine Behinderung entstehenden Kosten während des Aufenthalts in der Schweiz abgedeckt werden. Mit diesen Zahlungen werden nur Kosten ausgeglichen, für die die betreffenden Studierenden noch keine sonstige Unterstützung aus einem Drittmittelfonds erhalten.
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss vor Beginn des Aufenthalts bei der nationalen Agentur Movetia eingehen. Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte frühzeitig mit der Dienststelle für internationale Beziehungen in Verbindung.