Austauschabkommen

Die Universität Freiburg (Unifr) hat mit zahlreichen ausländischen Universitäten Austauschabkommen abgeschlossen. Durch diese Austauschabkommen ist es Ihnen möglich, einen Studienaufenthalt mit einer Dauer von einem oder zwei Semestern an Partneruniversitäten zu absolvieren, die abgesehen von Ausnahmen nicht am Programm Swiss-European Mobility (SEMP) teilnehmen.

Der an der Austauschuniversität verbrachte Zeitraum und die dort erbrachten Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen) werden gemäss dem an der Universität Freiburg (Unifr) gültigen Reglement anerkannt.

  • Voraussetzungen

    Die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm lauten:

    1. Sie müssen Ihre Immatrikulationsgebühren bezahlt haben und an der Unifr eingeschrieben sein. An der Austauschuniversität sind Sie von den Immatrikulationsgebühren befreit.
    2. Bei Antritt Ihres Mobilitätsaufenthalts müssen Sie mindestens 2 Semester (auf BA-Stufe) absolviert haben und die Voraussetzungen für Ihre Fakultät erfüllen.
    3. Ihr(e) Mobilitätskoordinator(in)/Studienberater(in) muss sich einverstanden erklärt haben.
    4. Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Bitte konsultieren Sie die Bedingungen der Austauschuniversität.
      Achtung: An manchen Universitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc.).
    5. Sie müssen die spezifischen Anforderungen der Austauschuniversität erfüllen.
  • Stipendium

    Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP besteht neu auch die Möglichkeit für weltweite Studierendenmobilität - SEMP weltweit

    SEMP weltweit Stipendien

    Die Stiftung Heyning-Roelli spricht Stipendien für begabte, aber finanziell schwache Bachelor- und Masterstudierende, die einen Austausch im Ausland absolvieren.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stiftung.

  • Anmeldung

    Bewerbung und Fristen

    Online-Formular

    Platzvergabe

  • Vorbereitung des Aufenthalts

    Studienvertrag

    Vorbereitung - Sprachkenntnisse

    Visum

    Unterbringung

    Versicherungen

    Semesterdaten

    Immatrikulationsgebühren

  • Vor Ort

    Studienvertrag

    Änderung der Aufenthaltsdauer

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

  • Ende des Aufenthalts

    Validierung der erzielten ECTS-Gutschriften

    Erkundigen Sie sich an der Austauschuniversität über die Aushändigung der Notenbescheinigung (Transcript of Records). Für die Anerkennung von ECTS-Gutschriften wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät oder an Ihren Fachbereich.

    Schlussbericht

    Alle Austauschstudentinnen und -studenten müssen den Erfahrungsbericht ausfüllen. Er ist eine wertvolle Informationsquelle für die zukünftigen Austauschstudentinnen und -studenten.

    Erfahrungsbericht

    Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen

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    Sie können gerne während oder nach Ihrem Aufenthalt im Ausland in Form eines Blogs, in den sozialen Netzwerken oder bei Begegnungen mit anderen Studierenden von Ihrer Mobilitätserfahrung berichten.

    Ihre internationale Erfahrung ist unter akademischer, persönlicher, sozialer und vielerlei anderer Hinsicht eine Bereicherung. Lassen Sie auch die anderen daran teilhaben! Vergessen Sie nicht Ihre Fotos mit @unifr_international zu markieren und den Hashtag #unifrinternational zu verwenden.