Bewerbung und Fristen
Austauschabkommen
Die Universität Freiburg (Unifr) hat mit zahlreichen ausländischen Universitäten Austauschabkommen abgeschlossen. Durch diese Austauschabkommen ist es Ihnen möglich, einen Studienaufenthalt mit einer Dauer von einem oder zwei Semestern an Partneruniversitäten zu absolvieren, die abgesehen von Ausnahmen nicht am Programm Swiss-European Mobility (SEMP) teilnehmen.
Der an der Austauschuniversität verbrachte Zeitraum und die dort erbrachten Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen) werden gemäss dem an der Universität Freiburg (Unifr) gültigen Reglement anerkannt.
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Voraussetzungen
Die Grundvoraussetzungen für die Teilnahme an einem Mobilitätsprogramm lauten:
- Sie müssen Ihre Immatrikulationsgebühren bezahlt haben und an der Unifr eingeschrieben sein. An der Austauschuniversität sind Sie von den Immatrikulationsgebühren befreit.
- Bei Antritt Ihres Mobilitätsaufenthalts müssen Sie mindestens 2 Semester (auf BA-Stufe) absolviert haben und die Voraussetzungen für Ihre Fakultät erfüllen.
- Ihr(e) Mobilitätskoordinator(in)/Studienberater(in) muss sich einverstanden erklärt haben.
- Sie müssen über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Bitte konsultieren Sie die Bedingungen der Austauschuniversität.
Achtung: An manchen Universitäten werden offizielle Sprachnachweise verlangt (z.B. TOEFL, IELTS etc.). - Sie müssen die spezifischen Anforderungen der Austauschuniversität erfüllen.
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Stipendium
Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP besteht neu auch die Möglichkeit für weltweite Studierendenmobilität - SEMP weltweit.
Die Stiftung Heyning-Roelli spricht Stipendien für begabte, aber finanziell schwache Bachelor- und Masterstudierende, die einen Austausch im Ausland absolvieren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stiftung.
- Anmeldung
- Vorbereitung des Aufenthalts
- Vor Ort
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Ende des Aufenthalts
Validierung der erzielten ECTS-Gutschriften
Erkundigen Sie sich an der Austauschuniversität über die Aushändigung der Notenbescheinigung (Transcript of Records). Für die Anerkennung von ECTS-Gutschriften wenden Sie sich bitte an Ihre Fakultät oder an Ihren Fachbereich.
Schlussbericht
Alle Austauschstudentinnen und -studenten müssen den Erfahrungsbericht ausfüllen. Er ist eine wertvolle Informationsquelle für die zukünftigen Austauschstudentinnen und -studenten.
Andere an Ihrer Erfahrung teilhaben lassen
Sie können gerne während oder nach Ihrem Aufenthalt im Ausland in Form eines Blogs, in den sozialen Netzwerken oder bei Begegnungen mit anderen Studierenden von Ihrer Mobilitätserfahrung berichten.
Ihre internationale Erfahrung ist unter akademischer, persönlicher, sozialer und vielerlei anderer Hinsicht eine Bereicherung. Lassen Sie auch die anderen daran teilhaben! Vergessen Sie nicht Ihre Fotos mit @unifr_international zu markieren und den Hashtag #unifrinternational zu verwenden.