SEMP weltweit

Im Rahmen des Swiss-European Mobility Programme SEMP besteht neu mit SEMP weltweit auch die Möglichkeit für weltweite Studierendenmobilität

Dank dieser Erweiterung zur internationalen Mobilität ist der Erhalt eines SEMP-Stipendiums für ausgewählte Partneruniversitäten der Universität Freiburg möglich. 

Wenn Sie sich für ein Studienaustausch an einer der für 2025/26 ausgewählten Partneruniversitäten bewerben, erhalten Sie damit die Möglichkeit ein SEMP weltweit-Stipendium zu erhalten.

Jedes akademische Jahr werden die SEMP weltweit-Stipendien neu ausgeschrieben und die Partneruniversitäten neu definiert. 

 

  • Stipendien 2025/26

    Die Anzahl der SEMP weltweit-Stipendien ist begrenzt. Falls die Anzahl Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stipendien übersteigt, werden die Studierenden nach dem 31. Oktober kontaktiert. Ein Auswahlverfahren wird dann über die Vergabe der Stipendien entscheiden. 

    Die Schweizerische Eidgenossenschaft finanziert ein Mobilitätsstipendium weltweit. Dieses umfasst Zuschüsse für die durch den Auslandsaufenthalt verursachten Zusatzkosten (Reisekosten, Sprachkurse etc.). 

    Das monatliche Mobilitätsstipendium für das akademische Jahr 2025/26 beträgt CHF 500.-

    Sofern die Dauer der Lehrveranstaltungen ohne Vorbereitungskurs und Prüfungszeit an der Gastuniversität mindestens 3 Monate und einen Tag beträgt, wird ein Pauschalbetrag für 5 Monate ausbezahlt: CHF 2500.-

    Die Auszahlung erfolgt in zwei Tranchen:

    1. Die erste Rate (80 Prozent des Stipendiums) wird zu Beginn des Semesters ausbezahlt, sofern der Stipendienvertrag und der Studienvertrag eingereicht wurden.
    2. Der Restbetrag wird nach Einreichung des Schlussberichts bei der Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) ausbezahlt. Der Schlussbericht muss innert 30 Tagen nach dem Ende des Mobilitätsaufenthalts auf MyUnifr hochgeladen werden.

    Die Voraussetzungen für den Erhalt des SEMP-Stipendiums 2025/26:

    1. Die Mindestdauer eine Austauschaufenthalts beträgt 60 Tage.
    2. Vor oder zu Beginn des Mobilitätsaufenthalts müssen ein Stipendien- und Studienvertrag der Dienststelle für internationale Beziehungen abgegeben werden, bis spätestens 5 Wochen nach Semesterbeginn an der Gastuniversität.
    3. Es müssen die im Studienvertrag angegebenen Kurse der Austauschuniversität besucht und die überwiegende Anzahl der Prüfungen bestanden werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Dienststelle für internationale Beziehungen über die Gründe informiert werden.
    4. Nach dem Aufenthalt muss ein Schlussbericht abgegeben werden.
    5. Das SEMP-Stipendium wird nur für eine physische Mobilität im Gastland ausbezahlt. Für eine Virtual Mobility gibt es keinen Zuschuss. Bezüglich einer Blended Mobility soll die Dienststelle für internationale Beziehungen kontaktiert werden.
  • Ausgewählte Partneruniversitäten für ein SEMP weltweit-Stipendium 2025/26
    University of Mississippi, USA
    University of Nebraska, USA
    Hartwick College, Oneonta, USA
    Benemérita Universidad Autonoma de Puebla (BUAP), Mexico
    Pontificia Universidad Católica del Perú (PUCP), Peru
    Pontifícia Universidade Católica do Paraná (PUCPR), Brasil
    Universidad Torcuato di Tella (UTDT), Argentina 
    Pontificia Universidad Católica de Chile, Chile
    National Chengchi University, Taipeh, Taiwan
    National Economics University, Vietnam
    Tokyo International University, Japan
    Osaka University, Japan
    Kazakh Ablai Khan University of International Relations and World Languages, Kazakhstan
    University of Electronic Science and Technology of China (UESTC)
    Beijing Foreign Studies University (BFSU), China
    East China University of Political Science and Law (ECUPL)
    Université de Moncton, Canada
    Université de Montréal, Canada
    Université Laval, Canada - Biomedizin

    Nur für den Studienbereich 
    Biomedizinische Wissenschaften