Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen in Deutsch oder Französisch


Der Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen kann wie folgt erbracht werden:

    • Deutsch oder Französisch als Muttersprache
    • Ausreichende sprachliche Vorbildung auf der Sekundarstufe II: Unterrichtssprache mindestens zur Hälfte auf Deutsch oder Französisch und Abschlussprüfungen etwa zur Hälfte auf Deutsch oder Französisch abgelegt
    • Ausreichende sprachliche Vorbildung an einer Universität: 90 ECTS-Punkte in einem akademischen Studiengang mit offizieller Unterrichtssprache Deutsch oder Französisch
    • Von der Universität Freiburg anerkanntes Sprachdiplom