Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen in Deutsch oder Französisch
Der Nachweis ausreichender Sprachkompetenzen kann wie folgt erbracht werden:
- Deutsch oder Französisch als Muttersprache
- Ausreichende sprachliche Vorbildung auf der Sekundarstufe II: Unterrichtssprache mindestens zur Hälfte auf Deutsch oder Französisch und Abschlussprüfungen etwa zur Hälfte auf Deutsch oder Französisch abgelegt
- Ausreichende sprachliche Vorbildung an einer Universität: 90 ECTS-Punkte in einem akademischen Studiengang mit offizieller Unterrichtssprache Deutsch oder Französisch
- Von der Universität Freiburg anerkanntes Sprachdiplom