Besondere Bedingungen für die verspätete Anmeldung für ein Bachelor- und Masterstudium
Sobald die ordentliche Anmeldefrist abgelaufen ist, können Sie bis zum 31. August für das Herbstsemester und bis zum 31. Januar für das Frühlingssemester ein verspätetes Zulassungsgesuch einreichen, sofern Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Schweizer Vorbildungsausweis
Alle Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis haben die Möglichkeit, ein verspätetes Zulassungsgesuch einzureichen (davon ausgenommen: Studiengänge, für die dies nicht möglich ist).
Ausländischer Vorbildungsausweis
Sie können ein verspätetes Zulassungsgesuch einreichen, wenn Sie:
- kein Visum zu Studienzwecken in der Schweiz beantragen müssen (Länder mit Visumpflicht)
- nicht die Ergänzungsprüfung der Schweizer Hochschulen (ECUS) ablegen müssen (Informationen pro Land und Vorbildungsausweis)
Da die Prüfung eines Zulassungsgesuchs mehrere Wochen in Anspruch nimmt, kann eine zeitgerechte Bearbeitung von kurz vor Semesterbeginn eingereichten Gesuchen nicht garantiert werden.