Zulassung zum Doktorat / Post-Doktorat mit einem Schweizer Master- / Doktoratsdiplom

  • Zulassungsbedingungen

    Diplome, die zur Zulassung zum Doktorat berechtigen:

    Generell: Bachelor (180 ECTS) + Master (90 ECTS), ausgestellt von einer anerkannten oder akkreditierten Hochschule

    Diplôme, die zur Zulassung zum Postdoktorat berechtigen:

    Doktorat, ausgestellt von einer anerkannten oder akkreditierten universitären Hochschule

    Eine Liste der anerkannten oder akkreditierten Schweizer Hochschulen befindet sich auf der Internetseite von swissuniversites.

  • Anmeldeperioden

    Ein Gesuch um Zulassung zum Doktorat oder Postdoktorat ist jederzeit möglich. Die Anmeldung kann entweder für das laufende oder das darauffolgende Semester erfolgen. Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Semesters, dass das Zulassungsverfahren mehrere Wochen dauern kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, alle erforderlichen Schritte so früh wie möglich zu unternehmen.

  • Anmeldekosten

    Schweizer Diplom

    Studienbewerber mit Schweizer Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. Schweizer Master für eine Zulassung zum Doktorat oder Schweizer Doktorat für eine Zulassung zum Postdoktorat)

    Dossiergebühr: CHF 50.-

    Ausländisches Diplom

    Studienbewerber mit ausländischem Vorbildungsausweis, der zum Zugang an die Unifr berechtigt (z.B. ausländischer Master für eine Zulassung zum Doktorat oder ausländisches Doktorat für eine Zulassung zum Postdoktorat)

    Dossiergebühr: CHF 100.-

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    Informationen zu den Semestergebühren

  • Semesterdaten und Vorlesungszeiten
    Akademisches Jahr 2024 – 2025:

    Herbstsemester 2024

    • Offizielle Daten:
      01.08.2024 – 31.01.2025

    • Vorlesungszeiten:
      16.09.2024 – 20.12.2024

    Frühlingssemester 2025

    • Offizielle Daten:
      01.02.2025 – 31.07.2025

    • Vorlesungszeiten:
      17.02.2025 – 28.05.2025

    Akademischer Kalender

  • Anmeldeverfahren

     Die Online-Anmeldung über Inscruni richtet sich ausschliesslich an Personen, die derzeit nicht an der Unifr immatrikuliert sind. Wenn Sie derzeit an der Unifr immatrikuliert sind und über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen, dürfen Sie sich in keinem Fall über Inscruni anmelden. Alle Anträge von bereits immatrikulierten Studierenden (z.B. Wechsel des Studiengangs, vorgezogenes Masterstudium, auf ein Bachelorstudium folgendes Masterstudium usw.) müssen auf MyUnifr gestellt werden.

    1. Wahl der Betreuerin oder des Betreuers

    Wenn Sie ein Doktorat bzw. Postdoktorat aufnehmen möchten, müssen Sie zunächst eine Betreuerin oder einen Betreuer finden, die oder der bereit ist, Sie im Rahmen Ihrer Dissertation zu begleiten.

    2. Online-Anmeldung

    Online-Anmeldung auf Inscruni

     Sie können die Online-Anmeldung auch dann durchführen, wenn Sie Ihr Studium noch nicht beendet bzw. Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.

     Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, da das Zulassungsverfahren mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

    3. Bezahlung der Dossiergebühr

    Die Bezahlung der Dossiergebühr (siehe Rubrik "Anmeldekosten) kann entweder direkt per Kreditkarte oder Twint erfolgen oder per Rechnung, welche nach der Validierung Ihres Gesuchs heruntergeladen werden kann.

     Es werden nur Dossiers bearbeitet, für die die Dossiergebühr bezahlt wurde.

     Die Dossiergebühr kann weder zurückerstattet noch auf ein anderes Semester übertragen werden, auch dann nicht, wenn das Zulassungsgesuch fehlerhaft ist, zurückgenommen oder abgelehnt wurde.

     Bank- und Wechselkursgebühren müssen vollumfänglich zu Lasten des Auftraggebers gehen.

    4. Zusicherung der Dissertationsleitung

    Ein grundlegendes Dokument Ihres Zulassungsgesuchs ist die Zusicherung der Dissertationsleitung. Wir bitten Sie, diese beim Dekanat Ihrer zukünftigen Fakultät zu erfragen und vollständig ausgefüllt Ihrem Zulassungsgesuch beizulegen.

    5. Hochladen der Dokumente

    Nach Validierung der Online-Anmeldung wird auf Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste mit allen einzureichenden Dokumenten erstellt. Alle aufgelisteten Dokumente sind für die Prüfung Ihres Zulassungsgesuchs unerlässlich und innerhalb der angegebenen Fristen auf Inscruni hochzuladen. Bitte senden Sie keine Dokumente an die Postadresse der Dienststelle zu diesem Zeitpunkt.

    Liste der einzureichenden Dokumente für ein (Post-)Doktorat-Zulassungsgesuch

    6. Prüfung des Zulassungsgesuchs und Entscheid

    Nach Eingang der erforderlichen Dokumente wird Ihr Zulassungsgesuch in zwei Phasen geprüft:

    • Formelle Analyse durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, welche prüft, ob Sie auf Doktorats-/Postdoktoratsstufe zugelassen werden können
    • Inhaltliche Analyse durch die Fakultät, welche prüft, ob Sie die fakultären Bedingungen erfüllen.

     Die Analyse durch die Fakultät kann mehrere Wochen dauern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Zulassungsgesuche bezüglich der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät von der Studiengesuchskommission bearbeitet werden, welche nur an festgelegten Daten tagt.

    • Sobald beide Analysen abgeschlossen sind, wird Ihnen der schriftliche Entscheid von der Dienststelle für Einschreibung und Zulassung zugestellt.

     Zum Stand der Bearbeitung werden weder telefonische Auskünfte noch Informationen per E-Mail gegeben.

    7. Vorlegen des Diploms und der Exmatrikulationsbestätigung

    Falls Sie Ihr Master-/Doktoratsdiplom zum Zeitpunkt der Onlineanmeldung noch nicht erhalten haben, müssen Sie uns eine Kopie des Diploms sowie eine Exmatrikulationsbestätigung der zuletzt besuchten Universität per E-Mail zuschicken.

    Falls das Diplom noch nicht in Ihrem Besitz ist, bitten wir Sie, uns eine offizielle Abschlussbestätigung zukommen zu lassen.

     Der Master/Doktorat muss ohne Vorbehalt/Bedingung bestätigt sein.

    8. Endgültiger Zulassungsentscheid

    Sobald Sie alle Zulassungsbedingungen erfüllt und das Master-/Doktoratsdiplom (ggf. die Abschlussbestätigung) sowie die Exmatrikulationsbestätigung vorgelegt haben, lassen wir Ihnen einen endgültigen Zulassungsentscheid schriftlich zukommen.  

    9. Nach der Zulassung

  Online-Anmeldung  

 Wenn Sie derzeit an der Unifr als StudentIn immatrikuliert sind, über ein aktives MyUnifr-Konto verfügen und einen Wechsel des Studiengangs für das kommende Semester beantragen wollen, dürfen Sie sich nicht über Inscruni anmelden. Sie müssen über MyUnifr einen Antrag stellen.