Kirchliches Diplom
-
Beschreibung
Das Studium der Theologie als Vollprogramm, das mit dem Kirchlichen Diplom nach 5 Jahren abgeschlossen wird, ist ein von der Schweizer Bischofskonferenz anerkannter nicht-akademischer Studiengang, der auf den kirchlichen Dienst vorbereitet.
Das Studienprogramm orientiert sich eng an den akademischen Studiengängen Bachelor of Theology und Master of Theology, stellt allerdings geringere Anforderungen in den Studienleistungen und den Leistungsüberprüfungen und ist ausgerichtet auf Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich kirchlichen Handelns.
Studierende im Studiengang Kirchliches Diplom, die ihr Zwischenexamen mit einer Gesamtnote von mindestens 5,5 abschliessen, können zum Studiengang Bachelor of Theology zugelassen werden. Zur Erlangung des Studienabschlusses Bachelor of Theology ist normalerweise ein zusätzliches Studienjahr erforderlich sowie der Nachweis über die geforderten alten Sprachen.
-
Anmeldeverfahren
Eine Einschreibung ist bis zum 30. April möglich mittels des unten stehenden ausgefüllten und unterschriebenen Immatrikulationsformulars, zusammen mit den geforderten Beilagen.
- ReglementVgl. Studienreglement der Theologischen Fakultät, Art. 60 bis 70 (Kirchliches Diplom)
- Richtlinien der Theologischen Fakultät betreffend der Zulassung zum Kirchlichen Diplom
- Anmeldeformular
Geforderte Beilagen:
- Motivationsschreiben des Kandidaten/der Kandidatin
- Empfehlungsschreiben einer kirchlichen Institution
- Curriculum vitae
- Kandidaten-innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch und Französisch: Nachweis über Sprachniveau B2 für die gewünschte Studiensprache
Das Zulassungsgesuch ist an folgende Adresse zu schicken:
Dekanat der Theologischen Fakultät
Universität Freiburg
Av. de l’Europe 20
CH-1700 FREIBURGFür weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Dekanat der Theologischen Fakultät (Tel. 026 300 73 70, decanat-theol@unifr.ch).
Verlauf des Zulassungsverfahrens:
Nach Eingang des Zulassungsgesuchs im Dekanat, findet eine erste Überprüfung des Dossiers durch das Dekanat und die Studienberaterin oder den Studienberater statt. Nach Annahme des Dossiers wird die Kandidatin oder der Kandidat von der Studienberaterin oder dem Studienberater zu einem Gespräch eingeladen.
Kandidatinnen oder Kandidaten, die das Zulassungsexamen ablegen dürfen, erhalten eine Leseliste mit vier Texten (Bücher, kirchliche Texte, Artikel etc.), aus der sie mindestens zwei Texte auswählen. Das Examen besteht aus einem schriftlichen (Darstellung eines der gelesenen Texte) und einem mündlichen Teil (Erörterung eines zweiten ausgewählten Textes), sowie einem Gespräch mit der Studienberaterin oder dem Studienberater.
Die Zulassungsberechtigung bleibt vier Semester gültig. Die Zulassungsprüfung darf zwei Mal wiederholt werden, wobei der neue Antrag frühestens nach einem Jahr eingereicht werden darf. Nach Abschluss des Zulassungsverfahrens wird die Gebühr von Fr. 200.- fällig.