Immobilienrecht II (Grundstückkaufverträge und Immobiliarmietrecht)
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Unterricht
Details
Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät Bereich Rechtswissenschaft Code UE-DDR.00411 Sprachen Deutsch Art der Unterrichtseinheit Vorlesung
Kursus Master Semester FS-2021 Unterricht
Verantwortliche - Schwery Nadja
Dozenten-innen - Schwery Nadja
Assistenten - Kaufmann Elia
Beschreibung In diesem Semesterkurs geht es um eine Vertiefung im Recht der Grundstückkaufverträge (unter Einschluss des Stockwerkeigentums) und der Immobiliarmiete. Stellen Sie sich vor, Sie erwerben ein Stück Land: Wie redigieren Sie einen entsprechenden Vertrag inkl. Anträge an das Grundbuchamt? Später erstellen Sie auf der Liegenschaft ein Mehrfamilienhaus und verkaufen die Wohnungen ab Plan. Das wirft weitere Fragen auf: Vertragsqualifikation? Tragweite allfälliger Freizeichnungs- und Abtretungsklauseln? Besonderheiten beim Verkauf einer Wohnung an eine Person mit Wohnsitz im Ausland oder an eine Person, die unter Beistandschaft steht? Wie gehen Sie mit einem Wegrecht um, das auf dem zu verkaufenden Grundstück lastet? Wie redigieren Sie Verträge, mit denen Sie ein Wohnrecht oder ein Baurecht begründen wollen? Schliesslich: Welche vertraglichen Möglichkeiten bieten sich Ihnen, wenn das zu verkaufende Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet ist? Weiter wirft dieser Semesterkurs ein Schlaglicht auf jene Verträge, die zwischen dem Grundstückkauf und der Immobiliarmiete anzusiedeln sind; zu denken ist dabei unter anderem an die Rohbaumiete, das Immobilienleasing, das sog. Kleine Wohnungseigentum, das Wohnungseigentum auf Zeit, Airbnb etc.
Lernziele Verständnis der rechtlichen Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken, insbesondere der einschlägigen Verfahren von der Vertragsredaktion bis zur Eintragung des Aktes im Grundbuch inkl. praktisch bedeutsamer Vorgänge wie Lastenbereinigung, Begründung von Dienstbarkeiten und Ausübung von Vorkaufsrechten. Kenntnis der Begründung und der Struktur von Stockwerkeigentum und der rechtlichen Schwierigkeiten, die dem Verkauf von Stockwerkeigentum ab Plan anhaften. Verständnis der Innominatverträge, die zwischen Grundstückkaufvertrag und Immobiliarmiete anzusiedeln sind.
Prüfungsbeschreibung Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der Vorlesung, die den Grundstückkauf, das Immobiliarmietrecht und die Innominatkontrakte zwischen Grundstückkauf und Immobiliarmiete abdeckt. Vorausgesetzt sind überdies vertiefte Kenntnisse des Sachenrechts insbesondere mit Blick auf Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird von RA Dr. iur. Nadja Schwery, LL.M., abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) ist anwendbar. Ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter sind nicht erlaubt.
Dokument
Bibliographie Es wird unter anderem mit den folgenden Gesetzen gearbeitet: OR, ZGB, ZPO, IPRG, LugÜ, BGBB, BewG, GBV, HRegV, VMWG.
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Einzeltermine und Räume
Datum Zeit Art der Unterrichtseinheit Ort 15.03.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 22.03.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 29.03.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 12.04.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 19.04.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 26.04.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 03.05.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 10.05.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 17.05.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 31.05.2021 15:15 - 18:00 Kurs BQC 11, Raum 2.518 -
Leistungskontrolle
Mündliche Prüfung - FS-2021, zweite Session 2021
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der Vorlesung, die den Grundstückkauf, das Immobiliarmietrecht und die Innominatkontrakte zwischen Grundstückkauf und Immobiliarmiete abdeckt. Vorausgesetzt sind überdies vertiefte Kenntnisse des Sachenrechts insbesondere mit Blick auf Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird von RA Dr. iur. Nadja Schwery, LL.M., abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) ist anwendbar. Ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter sind nicht erlaubt.
Mündliche Prüfung - HS-2021, erste Session 2022
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der Vorlesung, die den Grundstückkauf, das Immobiliarmietrecht und die Innominatkontrakte zwischen Grundstückkauf und Immobiliarmiete abdeckt. Vorausgesetzt sind überdies vertiefte Kenntnisse des Sachenrechts insbesondere mit Blick auf Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird von RA Dr. iur. Nadja Schwery, LL.M., abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) ist anwendbar. Ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter sind nicht erlaubt.
Mündliche Prüfung - FS-2022, zweite Session 2022
Bewertungsmodus Nach Note Beschreibung Gegenstand der Prüfung ist der Inhalt der Vorlesung, die den Grundstückkauf, das Immobiliarmietrecht und die Innominatkontrakte zwischen Grundstückkauf und Immobiliarmiete abdeckt. Vorausgesetzt sind überdies vertiefte Kenntnisse des Sachenrechts insbesondere mit Blick auf Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte, die Sie sich schon im zweiten Studienjahr aneignen konnten.
Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten. Sie beinhaltet keine Vorbereitungszeit. Sie wird von RA Dr. iur. Nadja Schwery, LL.M., abgenommen.
Die Studierenden haben an die Prüfung eine eigene Gesetzesausgabe mitzubringen. Die Richtlinie vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie) ist anwendbar. Ausführliche Notizen, Definitionen und Faltblätter sind nicht erlaubt.
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Zuordnung
Zählt für die folgenden Studienpläne: Comparative Law 90 [MA]
Version: 20221107
Zusätzliche LeistungenSpezialkrediteSemesterkurse / Blockkurse
Ergänzende Lehrveranstaltungen in Recht
Version: ens_compl_droit
Master Kurse > Semesterkurse
Recht 90 [MA]
Version: 20221107
Semesterkurse / Blockkurse > Frei wählbare SemesterkurseSpezialkrediteZusätzliche Leistungen
Rechtswissenschaftliche Studien 90 [MA]
Version: 20160122
WahlfächerZusätzliche Leistungen